Fußgänger ausweichen, wer würde den schaden bezahlen?

7 Antworten

Die Schäden am Haus darf der Autofahrer oder genauer gesagt seine Kfz-Haftpflicht zahlen. Die dadurch folgende Hochstuffung kann als Schadenersatz beim Fußgänger geltend gemacht werden sofern ihn wirklich eine Schuld trifft und der Autofahrer auch bei korrektem Verhalten den Unfall nicht verhindern konnte. Die Schäden am Fahrzeug muss dann auch der Fußgänger bezahlen Bei Unfällen mit Kindern kann es sein das alle Kosten beim Autofahrer bleiben.Im übrigen wird es bei so etwas eigendlich regelmäßig auf Teilschuld raus laufen, den es gibt da noch die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung.

Bei einem Kind wirst du bzw. deine KFZ-Versicherung auf dem Schaden sitzen bleiben, solange den Eltern keine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann. Generell muss ein Autofahrer mit dem Fehlverhalten von Kindern rechnen und seine Fahrweise der Situation anpassen.

Bei einem Erwachsenen sieht die Sache anders aus. Ein erwachsener Fussgänger ist, sofern er durch sein Fehlverhalten einen Unfall verursacht, auch schadenersatzpflichtig. Über die Gefährdungshaftung kann der Autofahrer jedoch eine Teilschuld erhalten.

Für den Schaden an deinem Auto müsstest du aufkommen.

Für den Schaden am Haus würde deine Versicherung aufkommen (Und du würdest in den Prozenten bei der Versicherung steigen)

Anders aussehen würde es, wenn es genug Augenzeugen gibt, die bestätigen, dass es nötig war auszuweichen und vor allem muss das Kind noch auffindbar sein.

HauDenLukas1  02.08.2014, 15:34

Laut Gesetzt muss jeder Autofahrer rechtzeitig einen Kind ausweichen können. D.H. man muss immer mit dem Fehlverhalten von Kindern rechnen.

BengaTiger10 
Beitragsersteller
 02.08.2014, 15:37
@HauDenLukas1

Das geht aber in der Praxis nicht immer, oder wilslt du vor jeden an der Seite geparkten Auto auf 10kmh abbremmsen? Dann sollte man es halt so machen,dass die Eltern dann für die Schäden aufkommen,wenn sie ihren Kindern nicht beibringen wie man sich auf der Straße verhält

Schuhu  02.08.2014, 15:39
@BengaTiger10

Das fehlt uns noch, dass wir Kinder in der Stadt an der Leine führen, weil sie manchmal spontan losrennen.

HauDenLukas1  02.08.2014, 15:46
@Schuhu

Kinder spielen halt gerne und vergessen die Außenwelt.

Wenn du mal Kinder hast bist du ja auch Froh wenn die Autofahrer..Rücksicht im Straßenverkehr nehmen.

Messkreisfehler  02.08.2014, 15:31

Das wird aber sehr schwer zu beweisen sein. Im Zweifelsfall wird man einfach sagen, dass der Fahrzeugführer nicht vorausschauend gefahren ist.

BengaTiger10 
Beitragsersteller
 02.08.2014, 15:32
@Messkreisfehler

Was ist das denn für ein Schwachsinn? Was soll man anderes tun wenn hinter einem parkenden Fahrzeuge 10 meter vor mir jemand rausgerannt kommt? Und dann auch noch selbst für alles aufkommen,da weiss ich ja dann was ich in so einer Situation schonmal nicht tun werde....

Kuestenflieger  03.08.2014, 12:07
@BengaTiger10

... da ist keine Hauswand. Aber Vollbremsung erlaubt .

Anton96  06.08.2014, 12:32

Für den Schaden am Haus ist auf jeden Fall der Autofahrer zuständig, den das Auto und nicht der Fußgänger haben den Schaden verursacht.

Wie? Wer? Der ET bezahlt oder er leistet sich eine Versicherung, wer denn sonst? Wenn ein Dachziegel vom Haus fällt, bezahlt er ja auch und nicht der ET des Hauses. Wir leben doch hier mit dem BGB, oder?

Der Eigentümer oder Fahrer und seine Haftpflicht.

bronkhorst  02.08.2014, 15:44

Dann informiere Dich mal über die Funktionsweise einer Haftpflichtversicherung... die bezahlt lediglich den Schaden, den das Auto an der Hauswand anrichtet.

HauDenLukas1  02.08.2014, 15:47
@bronkhorst

Ich hatte die in den letzten 35 Jahren noch nie gebraucht.

Natürlich die Hauswand