Fußbodenheizung - Estrich hebt sich - Ursachen?
Hallo zusammen,
ich bin Mieterin in einem Einfamilienhaus.Das Haus ist ca. 30 Jahre alt. Leider kenne ich mich mit den technischen Daten der Fußbodenheizung nicht aus. Vor ca. 2 Wochen, wo diese klirrende Kälte war, hebte sich plötzlich in meinem Wohnzimmer der Fußboden. Ich habe Fußbodenheizung, als Fußbelag habe ich Fliesen. Der Boden hat sich am Rand des Raumes in einem Streifen gehoben (mittelhohe Wölbung).
Meine Vermierin behauptet nun, dass ich an diesem Schaden schuld sei da ich die Heizung nicht aufgedreht hätte!!! Naja habe klar gestellt, dass ich bei -15c° sicherlich nicht die Heizung aus habe. In meinem Wohnzimmer sind es 22c° warm! Sie meinte die Vorlauf Temperatur wären 40° und es würden angeblich nur 20° zurückkommen?! Ich kann in meiner Wohnung legilich in jedem raum hoch- und runterdrehen" aber keine Grad Regelung treffen, also kann ich doch auch nicht die Rücklauftemperatur regeln.
Ich wohne übrigens im Dachgeschoss, die Vermiterin unten drunter hat keine nassen Wände.
Was meint ihr könnte die Ursache sein??
Brauche dringend euren Rat. Bin jetzt mal dem Miterschutzbund beigetreten.
Liebe Grüße und Dankeschön!
4 Antworten
Wenn sich der Estrich hebt dann ist das bei einer FBH ein gutes Zeichen dafür, dass sie mit einer zu hohen Temperatur betrieben wurde. Bei einer "ordentlichen" Heizung beträgt die Temperatur übrigens nicht 40 °C sondern sie wird witterungsgeführt gereglt. Je kälter es draussen ist, desto höher die Vorlauftemperatur. Da es genau bei der exrtremen Kälte passiert ist dürfte es auch bei dir so sein. Und jetzt kommen wie zum entscheidenden Punkt. Eine FBH darf nicht zu warm werden da sonst der Estrich kaputt gehen kann. Üblicherweise liegt die Maximalgrenze bei 55 °C. Alte bzw. einfache analoge Heizungsregelungen haben keinen Grenzwert und können auch Temperaturen über 55 °C erreichen. Aus diesem Grund benötigt jede FBH noch einen Begrenzungsthermostat. Wird das Wasser in der Heizung über 55 °C warm wird die Pumpe abgeschaltet damit der Strich keinen Schaden nimmt. Dieser Schutz ist bei dir vermutlich defekt, zu hoch eingestellt oder gar nicht vorhanden Es kann aber auch sein, dass die FBH gar keine eigene Regelung hat sondern über einen von Hand einstellbaren Mischerdirekt an der normalen Heizung mit dran hängt. Wenn die normale Heizung bzw. der Kessel witterungsgeführt arbeiten dann hat die normale Heizung (und damit auch die FBH) bei dieser extremen Kälte so weit hochgeheizt. dass 55 °C überschritten wurden. Wenn du ´Zugang zur Heizung hast schau doch mal nach ob es ein Begrenzungstehermtat gibt, aud wa er eingestllt ust und ob er korrekt schaltet.
ich bin zwar Sachverständiger, aber bei einer konstanten Vorlauftemperatur von 40°C und das über 30 Jahre hinweg......naja, ich kann es kaum glauben. Normalerweise zeugt der Schaden von einer überhöhten Temperatur, welche über 60°C sein muss. Im Übrigen können Sie als Nutzer hierzu gar nichts, weil das für Sie nicht abänderbar ist.
Verzweifelt bin ich bei dem Thema Differenztemperatur. Diese Differenztemperatur sollte bei einer ordentlichen FBH bei 5 - 7°C liegen und nicht mehr. Ansonsten bekommt man natürlich auch wesentlich weniger Heizleistung vom Fußboden.
Ergo, zu dem gesamten Thema muss ein Fachmann hinzugezogen werden....wie es sich juristisch verhalten wird, weiß ich nicht, jedoch für Sie als Mieter ist der Zustand derzeit unabänderbar und Sache des Vermieters.
Fordern Sie die Vermeiterin auf, den Schaden innerhalb einer angemessenen Frist beheben zu lassen und drohen Sie Ihr nach Ablauf des auf die Frist folgenden Monats eine angemessene Mietkürzung an. Ferner teilen Sie Ihr mit, dass Sie nach fruchtlosem Ablauf der Frist die Arbeiten im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten der Vermieterin vornehmen lassen. Diese Kosten verrechnen Sie anschließend mit den darauf fälligen Mieten im Wege einer zu erklärenden Aufrechnung. So bald die summe erreicht ist, nehmen Sie die ornungsgemäße Zahlöung Ihrer mtl. Miete wieder auf. Das alles wird man Ihnen gegen eine entsprechende Beitragsgebühr beim Mieterverein nochmals wiederholen und Ihnen den Schriftwechsel rechtsicher abnehmen - dafür zahlen Sie schließlich.
Unmöglich! Der Hinweis des Users auf eine "unzureichende Dehnungsfuge" könnte ursächlich sein. Damit haben Sie aber keinesfalls etwas zu schaffen, wenn Sie nicht selber für die Verlegearbeiten vedrantwortlich gezeichnet haben!
das ist mit Sicherheit die Dehnungsfuge an den Wänden, die zu knapp bemessen ist.
Vielen Danke schonmal.
Also meinen Sie dass die Begründung meiner Vermiterin, ich sei daran Schuld weil ich die Heizung nicht aufgedreht hätte, für nicht richtig ist. Bzw. auch technisch nicht möglich sein kann?