Fuhrerschein Entzug wegen Alkohol in der Türkei. Was passiert, bezüglich Fahrverbot und Ausreise Richtung Deutschland?
Habt ihr auch solche Erfahrungen gemacht, was ist rausgekommen.
Bitte keine Gesetzes Texte rauskopieren :-)
8 Antworten
sollte dir der FS in der Türkei entzogen worden sein, solltest du ein Schreiben der Polizei mitbekommen haben, das berechtigt dich um innerhalb der Frist mit Fahrzeug auszureisen.
Dein Führerschein wird auf dem Weg zu deiner zuständigen Führerscheinstelle sein. Dort wirst ihn abholen können. Auswirkungen dürfte das in Dlan nicht haben.
Du darfst nicht mehr fahren weder in der Türkei noch sonst wo so lange bis man den Schein wieder in Händen hält bekommt man ihn nicht zurück also Entzug muss man den Schein ganz neu machen die Entscheidung über Fahrverbot oder Entzug trift zu einem die entziehende Behörde und die zuständige im Heimatland bzw die das Dokument ausgestellt hat .
Und meist wird der Behörde in dem Land wo er entzogen wurde folge geleistet und es bleibt beim Entzug .
Wer seine Fahrerlaubnis in Deutschland abgeben musste, sollte zumindest im europäischen Ausland bei Fahrten vorsichtig sein. Nach einem Fahrverbot oder gar Führerscheinentzug sollte im Ausland auf die jeweilig gültigen Gesetze geachtet werden.
Denn trotz Fahrverbot im Ausland zu fahren, kann hohe Bußgelder wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Folge haben. Denn ohne gültige Papiere gilt praktisch ein Fahrverbot im Ausland. In einigen Staaten können laut den jeweiligen Bußgeldkatalogen wegen „Nichtmitführens eines gültigen Führerscheins“ auch Strafverfahren anstehen.
Während in Großbritannien, Frankreich, Italien und Spanien mit mehreren Tausend Euro und eventuell auch einer Haftstrafe gerechnet werden muss, würden beim Fahren ohne Fahrerlaubnis in Österreich, der Schweiz, Dänemark, Polen und Slowenien zum Beispiel hohe Bußgelder aufgrund fehlender Ausweispapiere anfallen. Auch Freiheitsstrafen können drohen.
Da es sich um eine deutsche Fahrerlaubnis handelt kann diese durch die türkischen Behörden nicht entzogen werden.
Man wird also ein Fahrverbot, eine Nutzungsuntersagung o.ä.nach den türkischen Gesetzen aussprechen, das gilt dann natürlich auch nur für die Türkei.
Der Führerschein wird an die deutschen Behörden weitergeleitet und kann bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde wieder abgeholt werden.
Und: Auch auf der Heimreise kann man Probleme bekommen weil man ja seine Fahrerlaubnis mangels Führerschein nicht nachweisen kann.
Aussagen in anderen Antworten wie:
"Da er seinen Führerschein wg. Entzug nicht bei sich führt, fällt es unter "Fahren ohne Fahrerlaubnis"."
"dann können sie ab einem Promillegehalt von 1,6 eine MPU anordnen." oder
"Damit wäre es in Deutschland das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis."
kannst Du unter falsch verbuchen.
@aa595,
in der Türkei ist mir noch keine Fahrerlaubnis entzogen worden.
Ok, Trotzdem Danke dir
Falls es ein deutscher Führerschein ist, darf er nicht eingezogen werden falls dies der Fall ist, sie dürfen ihn dir nicht entziehen.
In Deutschland hat das in der Regel keine Folgen.
Solltest dir aber mal Gedanken machen über Alkohol und fahren. Das ist nicht gut.