Führerschein wieder gefunden. Kann ich auch den neuen wieder zurück geben?

3 Antworten

Du musst den alten zurückgeben, nur der neue ist gültig. 

Du musst nach Neuausstellung bei Verlust des alten Führerscheins, den alten nun wiedergefundenen abgeben, der alte ist nicht mehr gültig bei Neuausstellung eines neuen Führerscheins.

Hast Du auch auf der Verlustbescheinigung unterschrieben das Du den alten abgibst wenn dieser gefunden wird.

Und bezüglich Gültigkeit nützt dir der alte auch nicht viel, bis spätestens 19.01.2033 müssen vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine ebenfalls getauscht werden und dann gelten da auch 15 Jahre.

Ich meine das entscheidet das Bundesland. Frag einfach mal nach! :)