Moped vor Jahren geklaut, jetzt wieder aufgetaucht - derzeitiger Besitzer möchte Geld

12 Antworten

Lass dir die Rechnungen zeigen für die Sachen, die er in das Moped gesteckt hat und dann zahlst du halt diese Investition. Ein Anwalt könnte dir zur Seite stehen und helfen. Liebe Grüße

Hebelwirkung  10.09.2013, 00:42

die er in das Moped gesteckt hat und dann zahlst du halt diese Investition

Von wegen.

Diebstahl und Hehlerei dürfen nie belohnt werden.

Das Fahrzeug bleibt Eigentum des Bestohlenen.

Der Mensch, der angibt "dass er das Moped vor ein paar Monaten völlig zerstört bekommen hat" soll die Umstände des Erwerbs erst einmal vor dem Strafrichter, zumindest aber dem Staatsanwalt erklären.

Hehlerware wird NIEMALS Eigentum des Hehlers und des Erwerbers (nach dem Hehler).

Unrecht bricht NIEMALS Recht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Positives_Recht

Sissi2009  10.09.2013, 03:49
@Hebelwirkung

Entspann dich, ein Anwalt kann dir das so drehen, wie du willst und wie ein Richter das zulässt. Deswegen nennt man Anwälte auch Rechtsverdreher. http://www.rechtsverdreher.info/Rechtsverdreher.htm Woher willst du wissen, dass der jetzige Besitzer des Mopeds der Dieb oder ein Hehler ist? Das musst du dem erst mal nachweisen. Da steht Aussage gegen Aussage. Die Hoffnung bleibt, dass du nicht nur recht hast, sondern auch Recht bekommst.

Eventuell ist es verjährt, andernfalls hat er Pech und du kannst das Gefährt einklagen

Hallo,

nein, das Moped hatte nur eine Haftpflicht.

LG

geh zur polizei und erklär denen das, wenn die das noch nicht wissen sollten. die können dir zumindest helfen, weil die wissen müssten was zu tun ist. ansonsten kommt der dafür auf der es keklaut bzw. zerstört hat....

Meines Wissens kann man kein Eigentum an gestohlenen Sachen erlangen.

Ergo hätte er Pech.

Ich würde zunächst einmal bei der Polizei fragen,was die so meinen.Vielleicht ist ja was beim damaligen Dieb zu holen.Zumindest,um den Schaden am Mofa auszugleichen.

Dann würde ich sehen,ob man sich mit dem neuen Nicht-Besitzer einigen kann.Vielleicht kann man sich auf einen Abschlag einigen.Schließlich könnt ihr beide nix dafür,dass es so lief.Trefft euch in der Mitte.

Hebelwirkung  10.09.2013, 00:35

Meines Wissens kann man kein Eigentum an gestohlenen Sachen erlangen.

So ist es auch.

Wenn jemand in einen gestohlenen Gegenstand investiert, ist er selbst schuld.

Das Eigentum verbleibt, unabhängig von der "Investition" beim Eigentümer, dem das Fahrzeug ursprünglich gehörte.

Der "neue" Besitzer soll mal nachweisen, wie diese Ware "vor ein paar Monaten völlig zerstört" in seinen Besitz gelangt ist.

Dies dürfte strafrechtlich relevant sein.

Kassandra0815  10.09.2013, 00:43
@Hebelwirkung

Wohl wahr. Aber wenn beide Seiten Normalos sind,die völlig unschuldig reingefallen sind,würde ich einfach lieber 100 Euro dem Gegenüber geben,als dem Anwalt.

Hebelwirkung  10.09.2013, 00:50
@Kassandra0815

Die Ratsuche bezog sich ja auf das Eigentumsrecht und wurde vom wahren Eigentümer gestellt.

So muss der RAT lauten:

Klage das ein, samt aller Kosten und Aufwendungen.

Eine einvernehmliche Einigung setzt immer eben das Miteinander voraus.

Der jetzige Besitzer (NICHT Eigentümer) wird kaum einsehen, dass er das Fahrzeug und alle Investitionen als Bringschuld abgeben muss, dazu dann noch Schadenersatz für die Zeit seit dem Erwerb der Hehlerware zahlen soll.

Probieren sollte man es...ich bin kein Freund der Manie, gleich nach dem Staatsanwalt zu rufen.

Mangels Einsicht dürfte aber der jetzige Besitzer erst einlenken, wenn ein Strafbefehl des Amtsgerichtes eingeht - das zeigt meine Erfahrung.


Liebe Kassandra, ja, alles gut...ich finde eine Einigung auch immer besser....die Dummheit der Menschen und die mangelnde Einsicht in selbst begangenes Unrecht macht solche "Deals" immer recht schwierig.