Führerschein nach 10 Jahren ohne MPU zurück?

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Wie schon mehrfach beantwortet:

Bei einer Entziehung/ Versagung tritt nach 10 Jahren eine Verwertungsfrist ein; bei Mitteilung damalig an das KBA (Flensburg) erst nach 15 Jahren. Ebenso, wenn noch nie eine FE erlangt wurde. Wenn in diesem Zeitraum keine Aktivitäten bzg einer Neuerteilung erfolgt sind und keine weiteren Delikte hinzugekommen sind, kann das im Idealfall heissen, dass ein neuer Antrag zu stellen ist (Verw.Gebühr) und nach Prüfung der Unterlagen i.d.R. 4 Wo später dem Antrag ohne eine damalig zu fordernde und heute nicht mehr geforderte MPU eine Wiedererteilung erfolgt.

Ab dem 01.10.2008 ist auch keine erneute FS-Prüfung theoretisch wie praktisch mehr erforderlich, da diese Regelung (24MonFrist) ersatzlos gestrichen wurde. Die Änderung der FE-Richtlinie ab 19.01.2009 verhindert explizit die Nutzung einer im Ausland erworbenen FE, solange hier in der BRD die Anordnung zu einer MPU besteht.

Ihre Frage beantwortet sich dahingehendr: "Ihr Bruder kann noch 14 Jahre warten, wenn er sich still verhält. Nein, die Prüfung ist nicht mehr zu verlangen; er erhält bei Vorlage des po GA seine -vorläufige- FE ohne Einschränkung unmittelbar ausgehändigt."

Gruss v.d. sonnigen Insel Fehmarn

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Ich habe meinen FS 2002 verloren und war letstens auf der Führerscheinstelle.Es ist so das man denn Führerschein jetzt nach neuen Gesetz nach 15 Jahren wiederbekommt und zwar ohne eine Prüfung zu machen.Früher waren es 10 Jahre und mann musste nochmal nur die Prüfungen machen.Also ich habe noch 7Jahre vor mir und mache gerade denn Mofaschein mit 34 Jahren das ist legal und es kann wenigstens mit 25kmh gefahren werden. :)

Hallo,

danke schon mal für die Antworten.

Jetzt habe ich gelesen, dass vor den 10 Jahren noch mal eine Tilgungsfrist vonn 5 Jahren ist. Was heißt den Tilgungsfrist?

LG luna

I3astardo  04.06.2011, 18:07

Eine Voreintragung im Verkehrszentralregister darf nur so lange verwertet werden, wie sie nicht getilgt ist. Nach Tilgungsreife und während der Überliegefrist bleibt es zwar bei einer Eintragung im Verkehrzentralregister, die Voreintragung unterliegt aber einem Verwertungsverbot.

Wirklich richtig ist, dass dies vom jeweiligen Landratsamtschef abhängt. Ich bekam den Führerschein wieder nach 6 Jahren, ohne Mpu, nur eine Haarprobe (negativ) und danach alles o.k. Im anderen Amt wiess der Chef dort mich ab und sagte,ich bekäme ihn nur mit Mpu und nach 10 Jahren und wenn es nach ihm ginge,am liebsten nie. Jeder,der in seinem Leben mal einen Fehler gemacht hat,ist bei dem untendurch und sozusagen der Gegensatz der Gesellschaft. Das ist der Anfang von Missbrauch der Beamtenmacht. Jeder wird Euch etwas anderes sagen,da die Antwort von einem Beamten abhängt.Viel Glück.

Ich weiß nicht wie das genau mit den Fristen ist, aber wenn man seinen Führerschein länger wie 1 Jahr los war, muss man ihn immr komplett neu machen.

Erni88  04.06.2011, 17:59

Nein, das mit dem einen Jahr ist falsch. Nach 2 Jahren ohne FS muss zumindest die theoretische und praktische Prüfung wiederholt werden. Nach 10 Jahren ohne FS muss der komplette FS neu gemacht werden.