Führerschein entzug 9 monate und knapp 4000€strafe für "azubi"?
hallo, ich bin grade etwas verwirrt und muss das jetzt hier posten. Ein kollege ist in ein stehendes auto gefahren ,nicht sehr schlimm nur gegen die vordere stoßstange aus panik ist er weggefahren. Er ist dann nach hause wo eine halbe std später uch die polizei kam. auf die frage ob er es war sagte er sofort ja und das er eben aus panik weg ist. Die meinten dann okay anzeige etc. kommt. Dann kam der erste brief 3300€ die er zahlen muss, dann der zweite in dem stand 8 monate führerschein weg und weiter 300 strafe. Das beste ist die 3000€ soll er in 3 monaten zahlen, er ist ausbildungs suchend, aber selbst für einen azubi ist das doch unnmöglich ?
Ich kann mir nicht vorstellen das das alles so rechtens ist irgendwie, klar das mit dem wegfahren war nicht gut wissen wir .. brauch keiner schreiben aber die strafe ist arg hart. ich meine wenn er alles abgestritten hätte wär es vlt nie rausgegkommen .... den soo deutlich waren die spuren nicht ..
mfg
7 Antworten
Kann es sein, dass es sich bei dem Geld um eine Regress-Forderung der KFZ-Haftpflichtversicherung handelt?
Diese wird an den Geschädigten erstattet haben und sich aufgrund der Fahrerflucht eventuell das Geld von deinem Kollegen zurückholen wollen.
Eine Regressforderung ist nämlich unter diesen Umständen bis zu 5.000 Euro durchaus möglich.
Er kann nachfragen, ob eine Ratenzahlung in kleineren Beträgen möglich ist.
Eie Geldstrafe muss nach Einkommen berechnet werden. Er sollte mal zum Amtsgericht, Rechtspfelger gehen und sich eine sog. Beratungshilfeschein holen und Anwaltlich beraten lassen. Leider gibt es in Strafverfahren nur Beratung und keine Vertretung. Wenn das erste Schreiben auch von der Behoerde kommt, muss eine Rechtbehelfbelerhrung dabei sein, da steht wie man Einspruch einlegt. Ist diese nicht dabei, betraegt die Eisnpruchsfrist , 1 Jahr. Er soll schreiben ."Ihr Schr. vom , AZ : ........... Sehr gehrte Damenund Herren .gegen die Gestrafe von 3300 Eur lege ich Einspruch ein weil das Einkommen als Azubi zu niedrig ist." Ist es eien Regressforderung von der Versicherung mit den grossen Betrag, muss er diese darauf hinweisen, das sein Einkommenunter der Pfaendungsfreigrenze von z. Zt. ca. 960 Eur liegt. Dann geht diese ins Leere , ok es dauert dann wenn diese Forderung gerichtlich festgesetzt ist 30 Jahre bis diese verjahrt ist ,ansonsten 3 Jahre.
Wahrscheinnlich ist dass der erste Brief ein " Standgerichtsurteil", Neuteutsch Strafbefehl ist , welcher meist mit Durchnittseinkommen in Bayern vielleicht auch in den Rest der BRD erlassen wird ohne das tatsacheliche Einkommen festzustellen, sowie keine Verhandlung abgehlten wurde. Hier gegen sollte er Einspruch einelegen, dass das zugrunde gelegte Einkommen falsch und zu hoch ist. Dann muss dieser ueberpruft werden und es kommt zur Hauptverhandlung. Der zweite Breif ist vermudlich die Verwaltungsrechtliche Entziehung der Fahrerlaubnis und die Gebuehren der Verwaltungsbehoerde, hier ist auch Widerspruch und dann Klage vor dem Verwaltungsgericht moeglich, aber hat nur Erfolg wenn hier ein Formfehler drin ist.
Lerne daraus das sich eine Unfallflucht nicht lohnt. Dafür ist ja jeder Haftpflichtversichert. Das eine ist der Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft? Für die Straftat unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Der wird rechtskräftig wenn kein Widerspruch eingelegt wird. Ersatzweise ist bestimmt auch eine andere Strafe möglich. Das andere ist die Führerscheinbehörde mit der Sperre und der Strafe dafür.
Er sollte ganz schnell einen Ratenzahlungsvorschlag machen.
Ich bin mir auch sicher, dass die 3.300,- der Regressanspruch der Versicherung ist und die 300,- eben die Strafe.
Er muss wegen der Unfallflucht den Schaden an die Versicherung erstatten.
Da er ja 8 Monate kein Auto fahren darf, spart er die Autokosten udn kann das Geld für die Zahlung der 3.300,- in Raten verwenden. sind ca. 410,- pro Monat. Wenn er das Auto abmeldet kann das schon klappen.
ich meine wenn er alles abgestritten hätte wär es vlt nie rausgegkommen ....
Irgendwie sind die ja auf ihn gekommen, nicht durch die Spuren, sondern vermutlich weil es einer gesehen hat udn die Nummer aufgeschrieben hat.
Eben. Und an seinem Auto werden sicher auch Unfallspuren vorhanden sein.
Ein Abstreiten hätte die Situation nur verschlimmert.
Ich nehme an, dass die 3300€ der zivilrechtliche Schadensersatz des Geschädigten sein werden. Die hängen allein von dem entstandenen Schaden ab und haben nichts mit dem Einkommen zu tun. Kam das Schreiben dazu von einer Behörde oder vom Anwalt?
von der Behörde
Worauf begründete sich denn die Forderung bei den beiden verschiedenen Schreiben? Auf welche Paragraphen?
okay, aber wie soll man das bezahlen ? in 3 monaten ? das ist ja selbst für viele arbeitende kaum zu zahlen