Führerschein BF17 wie viele Stunden?
Hey,
ich habe jetzt sechs Einzelstunden (alle Überland) und morgen meine erste Doppelstunde. Seh ich das richtig, dass ich ab morgen 12 Doppelstunden (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht) dann absolvieren muss um zur Prüfung zugelassen zu werden?
Ich fahre schon ziemlich gut und habe auch ein gutes Gefühl am Steuer, bin mir aber trotzdem nicht sicher ob die Einzelstunden jetzt schon zu den Pflichtstunden dazuzählen oder ob das Übungsstunden sind. Ich habe mitte Juni Geburtstag und bräuchte bis dahin meinen Führerschein wegen der Versicherung und Steuern etc. also weiß jemand ob ich danach noch Stunden brauch oder wie das alles zählt? Ich hör von jedem den ich frage was anderes und bisher hat jeder meiner Freunde/ Bekannten den Führerschein nach spätestens 2 Monaten gehabt.
Danke im Voraus :)
4 Antworten
Hallo,
ob du das richtig siehst oder nicht, kann dir nur dein Fahrlehrer beantworten.
Nur er entscheidet wann du mit den "Pflichtstunden" (richtig: besondere Ausbildungsfahrten) anfängst.
KEINER deiner Freunde hat nach den "Pflichtstunden" nur 3 bis 6 Fahrstunden absolviert.
Wenn überhaupt, dann waren das 3 bis 6 Doppelstunden und somit 6 bis 12 Fahrstunden.
Viele Grüße
Michael
Hallo,
auch ich absolviere derzeit mein BF-17 Führerschein und habe einen Plan von den Pflichtstunden bekommen.
Diese 12-Stunden, welche Du erwähnt hast - die sind aufjedenfall Pflicht. Meistens sind die gegliedert in Doppelstunden und beeinhalten, wie Du sagtest, Nachtfahrten, Überlandfahrten und so weiter.
Theoretisch gesehen, müsstest Du nur diese 12 Sonderfahrten absolvieren, um in die Praktische Fahrprüfung gehen zu dürfen. Die restlichen Stunden sind alle Übungsfahrten und können je nach Deiner Fahrkompetenz variieren.
Meine Fahrlehrer sagen immer, dass der Durchschnitt aktuell bei 27 - 33 Fahrstunden liegt. Wie gesagt: Die 12 Sonderfahrten musst Du absolvieren und die normalen Übungsfahrten dienen nur Deiner Fahrkompetenz und der Fahrlehrer entscheidet dann, wann Du für die Prüfung bereit wärst.
Bei unklarheiten einfach Fragen!
Hochachtungsvoll
MrFliesentisch
Die Anzahl der besonderen Ausbildungsstunden (12) sind Mindestanforderungen.
Sie dürfen nicht am Anfang der Ausbildung durchgeführt werden.
26 - 30 Stunden sind es i.d.R. dann, wenn Du garkeine Fahrpraxis ist. Ich weiß nicht, ob Deine Eltern ein Auto haben aber ich empfehle Dir, dass Du nochmal oft an Wochenenden mit Deinen Eltern zum Übungsplatz fährst und Dich noch einmal in der Praxis versuchst.
Du hast zwar geschrieben, dass Du schon sehr gut fahren kannst, aber Du musst immer mehr und immer mehr die Sicherheit bekommen. Wenn Dein Fahrlehrer sieht, dass Du Dich von Woche zur Woche immer mehr steigerst, vorallem, wenn Du an Wochenenden nochmal ein wenig mit Deinen Älteren rumfährst, bekommt er das Gefühl, dass Du Dich immer sicherer fühlst und lässt Dich früher in die Prüfung.
Und man muss ja ganz ehrlich sagen: Fahrstunden sind ja nicht relativ billig! Statt 3 Fahrstunden kannst Du Dir ja einfach neue Schuhe holen. :D
Dir trotzdem Viel Erfolg!
Wie du fährst beurteilt NUR der Fahrlehrer und sonst keiner und wen der meist du musst noch 40-60 Stunden machen dann machst die auch und dazu die besondern Fahrstunden
und die 12 sind nur das Minimum also auch 24-48 etc. möglich oder nötig bei solchen in sich selbst verliebten von ihren Können das eher nicht vorhanden ist .
Die Anzahl der Übungsstunden, die in der Grund, sind in ihrer Anzahl nicht vorgeschrieben.
Sie hängen von den Fähigkeiten und Fertigkeiten jedes einzelnen ab.
Die Anzahl der besonderen Ausbildungsstunden sind Mindestanforderungen.
Sie dürfen nicht am Anfang der Ausbildung durchgeführt werden.
das entscheidet dein Fahrlehrer. aber du brauchst glaub ich pflichtstunden
hey, erstmal danke für deine schnelle antwort :)
das mit den 27-33 Stunden habe ich auch schon gehört (bei uns sind es 26-30), aber fast jeder meiner Freunde meinte Sie hätten nach den Pflichtstunden nur 3 bis 6 Zusatzstunden machen müssen. Das mit den 26 Stunden wundert mich vorallem, weil doch eigtl so ziemlich jeder nach 2 bis 3 Monaten mit der Praxis durch ist (vorausgesetzt er fällt nicht durch die Prüfung)