FSK Verstoß Strafe?
Wenn ich mir im Internet einen Film anschauen, der laut FSK für mich nicht geeignet ist, begehe ich dann rein juristisch eine Straftat.
Bitte keine Antworten von wegen das erfahren die sowie so nie, das weiß ich.
12 Antworten
Wenn deine Eltrrn dir den Film zugänglich machen, und dieser mit der Einwilligung des Herstellers im Internet ist, begehst du weder eine Straftat, noch eine Ordnungswidrigkeit.
Zugängig machen wäre in deinem Fall die ausdrückliche Erlaubnis deiner Eltern für diesen Film oder Filme dieser Altersbeschränkung.
Steht aber alles im Jugendschutzgesetzt und die Paragraphen sind ordentlich benannt.
Bin leider am Handy, sonst würde ich dir die raussuchen.
Meinst du jetzt im Kino oder Zuhause?
Im Kino würde das Kino ordentlich zahlen müssen. Zuhause dürftest du das. Das wäre eine Sache, die deine Eltern entscheiden müssen. Die FSK heißt nicht umsonst "Freiwillige Selbstkontrolle".
Nein denn wenn der Film für dich ohne Probleme zugänglich war hast du nichts zu befürchten, im Net verlangt man zwar Persöhnliche angaben aber keiner Prüft das nach, deswegen gibt es leider auch so viele kinder ..... auf knuddels oder Ähnlichen Plattormen da geben sich Ältere als 14 jährige aus und keiner prüft das nach also wenn der Film nicht gegen geltende Sitten oder Allgemeinen Anstand verstößt kein Problem für dich aber wenn du die Jugendfreigabe deiner Eltern im PC manipuliert hast dann ist das nicht OK !! und Außerdem gibt es schon gute Gründe warum jüngere Menschen sich keine Filme Ansehen sollten als die ,die für das Alter des Betrachters geeignet sind L.G: ;))
Nein, begehst du nicht.
Nur Leute die vom Alter her den Film schauen dürften und dir bewusst oder fahrlässig den Film zugänglich machen, können sich strafbar machen.
DU gar nicht. Das JuSchG legt Regeln für Anbieter fest, nicht für Konsumenten. Somit müssten sich auch legale Anbieter von der Richtigkeit überzeugen = Altersprüfung. Wenn sie das nicht machen, ist das deren Problem nicht deines.
Ja? Welche Straftat sollte das wohl sein?