FSJ Feiertags- und Wochenendarbeit , Freizeitausgleich?

2 Antworten

Gesetzlich ist kein Freizeitausgleich vorgesehen sondern ein sog. "Ersatzruhetag". Das muss kein zusaetzlicher freier Tag sein sondern kann jeder beliebige ohnehin arbeitsfreie Tag sein, der nicht auf einen Sonn- oder Feiertag faellt.

Wenn du also keine 7 Tage Woche sondern in jeder Woche mindestens einen freien Tag hast, der kein Sonn- oder Feiertag ist, erhaeltst du damit bereits deine Ersatzruhetage.

Als FSJ`ler bekommt man im Normalfall keine Zuschüsse. 

Was du mit einmal Freizeitausgleich in zwei Wochen meinst verstehe ich nicht so ganz. Du arbeitest nach Dienstplan und der hat auch freie Tage oder? Freizeitausgleich bekommt man nur wenn man Überstunden abfeiert, da die im FSJ nicht ausbezahlt werden.

Fragmina 
Beitragsersteller
 25.10.2017, 21:27

Ja genau man bekommt laut Gesetzt Freizeitausgleich wenn man an einem Sonntag gearbeitet hat , der innerhalb von 2 Wochen im Dienstplan eingetragen sein muss, also wenn ich am Sonntag (1.10 z.B) arbeiten müsste muss ich innerhalb von 14 Tagen einen freien Tag bekommen  ...so hab ich das verstanden. .. stimmt das?


vbnm100  25.10.2017, 21:35
@Fragmina

§ 13 JFDG- ANWENDUNG ARBEITSRECHTLICHER UND ARBEITSSCHUTZRECHTLICHER BESTIMMUNGEN

Für eine Tätigkeit im Rahmen eines Jugendfreiwilligendienstes im Sinne dieses Gesetzes sind die Arbeitsschutzbestimmungen und das Bundesurlaubsgesetz entsprechend anzuwenden. Für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften Freiwillige nur wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Mehr regelt das ehemalige FSJ-Gesetz, jetzt JFDG nicht. Sprich für dich gelten erst einmal die selben Regeln wie für die Arbeitnehmer auch.

Schau dir deine FSJ-Vereinbarung noch einmal an. Wahrscheinlich ist das da genauer geregelt.

Fragmina 
Beitragsersteller
 25.10.2017, 22:19
@vbnm100

Also in meiner Vereinbarung steht nichts dazu, aber wir haben mal einen "Katalog " bekommen,  wo sowas drin stand ... also steht mir der Freizeitausgleich sicher zu oder ? 

vbnm100  25.10.2017, 22:23
@Fragmina

Wenn du dokumentierte Überstunden hast, dann müssen dir diese entweder ausgezahlt oder aber eine Möglichkeit zum Abbau gegeben werden. 

Näheres wird normalerweise im Vertrag bzw. der Vereinbarung geregelt.

Aber dein FSJ-Träger hat doch sicher eine/n FSJ-Beauftragte/n. Ruf da doch morgen einfach mal an und frag nach. Normalerweise sind die nett und hilfsbereit. Deren Aufgabe ist es auch dich bei genau solchen Angelegenheiten zu unterstützen.