Fristlose Kündigung trotz Stellungnahme und Entschuldigung?

5 Antworten

1. ja, du kannst wegen einer Beleidigung fristlos gekündigt werden, wobei es im Einzelfall auf die Art der Beleidigung ankommt. 2. § 623 BGB, eine Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen. Der AG darf dich natürlich sofort des Betriebes verweisen, du bist aber dort noch angestellt so lange die Kündigung nicht in schriftlicher Form vorliegt.

Wird wohl auf Grund deines Verhaltens gewesen sein, es ist schwer zu beurteilen, was du sonst noch "ausgefressen" hast, aber es hat sicher einen Grund, wenn du "fristlos" gekündigt wurdest. Da kann dir nur ein Anwalt helfen

das zeugnis wurde mir am 3,9,2014 ausgestellt

 - (Kündigungsfrist, kündigen)
DerSchopenhauer  05.04.2015, 09:36

"Sein persönliches Verhalten...SIND = muß heißen IST - korrigieren lassen!!!

Über Formulierungen in Arbeitsverträgen kann man diskutieren...

Man sollte nicht jede Formulierung auf die Goldwaage legen.

Es ist ein mäßiges Zeugnis - der Dank fehlt und daß man Dir alles gute für die berufliche und persönliche Zukunft wünscht, deutet auf kein besonders gutes Arbeitsverhältnis hin...

Das muß auch nicht immer NUR am ArbN gelegen haben.

Ich persönlich lege bei Einstellungen keinen Wert auf den Inhalt von Zeugnissen - lediglich interessant ist es, wenn genau die Art der Tätigkeit geschildert wurde, die der ArbN ausgeübt hat und wenn erwähnt wird, welche speziellen Kenntnisse er sich erworben hat.

Eine Beleidigung rechtfertigt grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung; es muß natürlich auch geprüft werden, ob es sich tatsächlich um eine Beleidigung gehandelt hat.

Ist das der Fall, kommt es darauf an, ob die konkrete Kündigung nach einer Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Besonderheiten des Einzelfalls als gerechtfertigt angesehen werden kann.

Das ist nur der Fall, wenn die außerordentliche Kündigung die unausweichlich letzte Maßnahme (ultima ratio) ist, d.h., wenn mildere Mittel wie Abmahnung, Versetzung, außerordentliche Änderungskündigung, ordentliche Beendigungskündigung, unzumutbar sind.

Gemäß § 626 Abs. 2 BGB muss die Kündigung innerhalb von 2 Wochen ab Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen erfolgen.

Diese muß schriftlich erfolgen - solange die Kündigung nicht schriftlich eingegangen ist, besteht das Arbeitsverhältnis weiter.

Zudem muß vorher der Betriebsrat angehört werden; deshalb wirst Du auch noch keine Kündigung zugestellt bekommen haben; der Betriebsrat hat 3 Tage Zeit sich dazu zu äußern.

ff2014 
Beitragsersteller
 04.04.2015, 23:12

schau mal das Zeugnis an

Anscheinend hast Du es nicht so mit dem Umgang Deiner Vorsetzter in Bezug auf Respekt. Es sind Deine Vorgesetzten und keine Freunde.Du hast nicht nur den Schichtleiter beleidigt, sondern der andere fühlte sich auch angesprochen. Du hast Dich selbst ins Aus geschossen. Du hättest ganz einfach die Klappe halten müssen und keine mehr Widerworte geben dürfen. Da wird wohl ein Arbeitsgericht nichts mehr machen können. Vermute mal das vorher schon mal was gewesen ist und das es jetzt das Fass zum Überlaufen gebracht hat.