Kündigung eines Ausbildungsvertrages aufgrund Psychischer Probleme

7 Antworten

Ist sie in der Probezeit? Dann kann sie ohne eine Frist kündigen (§ 22 Abs. 1 BBiG). Außerhalb der Probezeit gelten - wie du schon sagst - die vier Wochen (§ 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG). Sofort ist nur mit "wichtigem Grund" möglich, und soweit ich weiß, sind ihre psychischen Probleme zumindest rechtlich gesehen kein wichtiger Grund. Vielleicht kann sie sich ja auch für diese vier Wochen krank schreiben lassen.

Wie ist ihr Verhältnis zum Chef? Wenn sie nochmal mit dem AG redet, lässt sich der vielleicht auf einen Aufhebungsvertrag ein. Der wäre dann zu jedem beliebigen Datum möglich.

Auf jeden Fall muss sich deine Freundin dann sofort arbeitslos melden. Da sie die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet (hat), muss sie dann auch mit einer Sperre rechnen.

Sie soll sich nochmal bei der Arbeitsagentur beraten lassen.
Es ist nicht schlau zu kündigen. Lieber erst mal sehen, was kann sie
statt dessen machen. Ein Aufhebungsvertrag ist immer besser und
sieht auch in den Papieren besser aus.

Sie sollte ihr Problem einem Psychiater erklären und der sollte ihr dann einen schrieb mitgeben in dem steht das sie aufgrund ihrer psychischen Verfassung nicht in der lage ist dort weiter zu arbeiten und somit auf ärztlichen rat hin kündigen sollte das wirkt dann sofort und es gibt vom amt keine Sperre

Außerhalb der Probezeit gilt § 22 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 BBiG.

http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html

Da schreibt man: " Hiermit kündige ich mein Ausbildungsverhältnis gem. § 22 Abs. 2 BBiG mit einer Frist von 28 Tagen nach dokumentiertem Zugang dieses Schreibens, da ich meine Berufsausbildung [aus gesundheitlichen Gründen] aufgeben möchte. [Ort, Datum Unterschrift der Auszubildenden]".

Sofern sie bei Vertragsschluss minderjährig war und die Erziehungberechtigten den Lehrvertrag mit unterzeichneten, müssen sie auch die Kündigung unterschreiben, damit sie wirksam ist :-O

Darüberhinaus kann sie immer einen einvernehmlichen, d. h. vom Ausbildungsbetrieb zugestimmten Aufhebungsvertrag schliessen, ohne eine Frist einhalten zu müssen..

G imager761

Sie könnte mit ihrem Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag erstellen. Dieser wird im beiderseitigen Einvernehmen geschlossen. Ich denke so ziemlich kein Arbeitgeber verschließt sich wenn ein Arbeitnehmer gehen will.