Kündigung eines Ausbildungsvertrages aufgrund Psychischer Probleme
Guten Morgen alle miteinander :)
Eine gute Freundin von mir hat seit Jahren Psychische Probleme (Passiv-Aggresive Persöhnlickeitsstörung).
Sie befindet sich momentan in einer Ausbildung zur Gärtnerin.
Nun ist es so das Ihre Psychischen Probleme ihr soviel Sorgen bereiten das Sie sich nicht mehr in der Lage fühlt diese Ausbildung weiter zu machen. Es gab auch viele Gespräche schon mit Arbeitsgeber, aber Sie hat nun den Entschluss gefasst zu kündigen.
Ich schreibe gerade Ihrew Kündigung weil sie keinen Drucker daheim hat, nun meine Frage....
Wie ist das mit der Kündigungsfrist? zählen bei sowas die üblichen 4 Wochen oder kann sie in so einem Fall wenn Sie sich absolut nicht mehr in der lage fühlt wegen ihrem "gestigen Zustand" zu arbeiten mit sofortiger Wirkung Kündigen?
Ich erreiche sie gerade auch nicht um nachzufragen was im Ausbildungsvertrag steht....
Könnt ihr mir da helfen was nun Phase ist 4Wochen? oder Sofortige Wirkung?
und ich glaube Sofortige Wikung einer Kündigung wäre ihr am liebsten.....
Vielen Dank für eure Hilfe :)
7 Antworten
Ist sie in der Probezeit? Dann kann sie ohne eine Frist kündigen (§ 22 Abs. 1 BBiG). Außerhalb der Probezeit gelten - wie du schon sagst - die vier Wochen (§ 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG). Sofort ist nur mit "wichtigem Grund" möglich, und soweit ich weiß, sind ihre psychischen Probleme zumindest rechtlich gesehen kein wichtiger Grund. Vielleicht kann sie sich ja auch für diese vier Wochen krank schreiben lassen.
Wie ist ihr Verhältnis zum Chef? Wenn sie nochmal mit dem AG redet, lässt sich der vielleicht auf einen Aufhebungsvertrag ein. Der wäre dann zu jedem beliebigen Datum möglich.
Auf jeden Fall muss sich deine Freundin dann sofort arbeitslos melden. Da sie die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet (hat), muss sie dann auch mit einer Sperre rechnen.
Sie soll sich nochmal bei der Arbeitsagentur beraten lassen.
Es ist nicht schlau zu kündigen. Lieber erst mal sehen, was kann sie
statt dessen machen. Ein Aufhebungsvertrag ist immer besser und
sieht auch in den Papieren besser aus.
Sie sollte ihr Problem einem Psychiater erklären und der sollte ihr dann einen schrieb mitgeben in dem steht das sie aufgrund ihrer psychischen Verfassung nicht in der lage ist dort weiter zu arbeiten und somit auf ärztlichen rat hin kündigen sollte das wirkt dann sofort und es gibt vom amt keine Sperre
Außerhalb der Probezeit gilt § 22 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 BBiG.
http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html
Da schreibt man: " Hiermit kündige ich mein Ausbildungsverhältnis gem. § 22 Abs. 2 BBiG mit einer Frist von 28 Tagen nach dokumentiertem Zugang dieses Schreibens, da ich meine Berufsausbildung [aus gesundheitlichen Gründen] aufgeben möchte. [Ort, Datum Unterschrift der Auszubildenden]".
Sofern sie bei Vertragsschluss minderjährig war und die Erziehungberechtigten den Lehrvertrag mit unterzeichneten, müssen sie auch die Kündigung unterschreiben, damit sie wirksam ist :-O
Darüberhinaus kann sie immer einen einvernehmlichen, d. h. vom Ausbildungsbetrieb zugestimmten Aufhebungsvertrag schliessen, ohne eine Frist einhalten zu müssen..
G imager761
Sie könnte mit ihrem Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag erstellen. Dieser wird im beiderseitigen Einvernehmen geschlossen. Ich denke so ziemlich kein Arbeitgeber verschließt sich wenn ein Arbeitnehmer gehen will.