Freundin schwanger und arbeitslos. Ich arbeite. Welche Sozialhilfen?

7 Antworten

Wenn ihr eine Familie gründen möchtet,kann sie / ihr einen Antrag auf dem Jobcenter auf eine eigene Wohnung stellen !!! Sie bekommt dann 345 € Regelsatz + Schwangeren Mehrbedarf ( ab ende der 22 Woche ),der steht ihr bis zur Geburt des Kindes zu,der liegt glaube ich bei 17 % ihres Regelsatzes,ca. 60 € zusätzlich.Dazu bekommt sie dann noch eine Pauschale für Schwangeren Kleidung und für die Erstausstattung des Kindes,dürften ca. 450 € sein.Die Wohnung dürfte ca. 70 qm - 75 qm groß sein.Was sie kosten darf,kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " nachlesen.Dir steht auf dein Bruttoeinkommen,Freibeträge zu,die dann von deinem Nettoeinkommen abgezogen werden,bevor euer Bedarf berechnet wird.Die ersten 100 € deines Brutto,ist ein Grundfreibetrag.Was darüber liegt,bis 1000 € Brutto,hast du noch einmal 20 % ohne Anrechnung.Darüber hinaus,bis 1200 €,noch einmal 10 % anrechnungsfrei.Ab der Geburt des Kindes,steigt die Brutto Grenze von 1000 € auf 1500 €,davon auch 10 % ohne Anrechnung,alles was darüber liegt,wird angerechnet,dann auch das Kindergeld und Elterngeld.Kurzes Beispiel : Solltest du angenommen 1200 € Brutto verdienen,hättest du vor der Geburt des Kindes 300 € Freibetrag ( nach der Geburt würden es dann 330 € sein ).Würdest du also 900 € Netto bekommen,würden diese 300 € Freibetrag abgezogen,so blieben noch 600 € anrechenbares Einkommen übrig.Da euer Bedarf vor der Geburt 2 x 345 € Regelsatz = 690 € beträgt + die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung,bekommst du die Differenz von deinen anrechenbaren 600 € Einkommen bis zu eurem Bedarf vom Jobcenter als Aufstockung gezahlt.Nach der Geburt steigt der Bedarf zwar an ( 224 € Regelsatz fürs Kind ) aber dafür bekommt sie ja dann Kindergeld und Elterngeld,welches auf den Bedarf des Kindes angerechnet wird.

rexty 
Beitragsersteller
 18.08.2013, 03:49

Danke für deine Antwort! Leider ist mein Bruttogehalt zu "hoch" :/ Ich frage mich wer diese Grenzen festlegt. Bestimmt niemand, der mal versucht hat, mit so wenig Geld ne Familie zu ernähren...

Hallo, ihr seid dann wohl bald eine Familie mit Alleinverdiener. Wenn Dein Verdienst nicht reicht, werdet ihr zu Aufstockern. Wo hier die Grenze liegt, weiß ich nicht. Wahrscheinlich hängt es von den Kosten der Wohnung usw. ab. Falls ihr heiraten wollt, ändert sich Deine Steuerklasse, was finanziell günstiger wäre. Neben Kindergeld gibt es noch das Elterngeld, welches Du auch beantragen kannst, falls Du nach der Geburt des Kindes eine Weile zu Hause bleibst.

NeMbgF  14.08.2013, 23:40

Ach so - Wohngeld wäre vielleicht auch eine Möglichkeit. Und es gibt Starthilfen für junge Familie von caritativen Einrichtungen oder ähnliches. Lasst Euch doch mal dort beraten, was es noch geben könnte.

Die Freundin hat einen Bedarf an ALG II laut SGB II § 20 von 382,- als allein lebender Single. Zu Hause bei Mama nur von 345,-. Ebenso, wenn sie auszieht ohne Zusicherung nach § 22 Absatz 5 und unter 25 ist: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html

Bleibt sie zu Hause, ist sie ab Beginn der Schwangerschaft (und bis das Kind 6 ist) eine eigene Bedarfsgemeinschaft laut § 9 Absatz 3. Was ihre Mutter verdient und an Vermögen hat, zählt also höchstens noch für ihren Bedarf in der Höhe, die durch Absatz 5 bestimmt wird (bei hohen Freibeträgen, s. Hinweise der BA).

Zudem greift § 21: "(2) Bei werdenden Müttern wird nach der zwölften Schwangerschaftswoche ein Mehrbedarf von 17 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs anerkannt." Und bei Alleinerziehenden noch Absatz 3 ebenda.

Zieht sie mit einem Partner zusammen, greift § 7 Absatz 3 und 3a: „Mit einem gemeinsamen Kind zusammenlebend“ bilden die Partner sofort eine Einstandsgemeinschaft, zusammen ein Kind betreuend auch, sonst erst nach einem Jahr.

Die Einstandsgemeinschaft bildet eine Bedarfsgemeinschaft, also werden alle Einkommen allen Bedarfen gegenüber gestellt.

Dem Verdienenden bleiben dann in der Regel 345,- Regelbedarf plus bis zu 310,- Freibetrag für Erwerbstätigkeit bar Kralle - plus Warmmiet-Anteil.

Frau und Kind kriegen Regelbedarfe bzw. Sozialgeld plus Warmmiet-Anteil. Und evtl. Mehrbedarfe nach § 21. Und ggfl. einmalige Bedarfe nach § 22 inkl.

  1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,

  2. Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt.

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn ihr ein gemeinsames Kind habt, seid ihr auf jeden Fall eine Bedarfsgemeinschaft. Findest du nicht, dass es vollkommen normal ist, für das eigene Kind zu sorgen?

rexty 
Beitragsersteller
 18.08.2013, 03:46

Wer hat denn jetzt gesagt, dass ich es nicht normal finde, für Sie und das Kind zu sorgen? Im Gegenteil. In meinem Leben wird sich jetzt alles um meine kleine Familie drehen. Das ist doch selbstverständlich.

http://www.brutto-netto-rechner.info/arbeitslosengeld-2-hartz-4.php

Hier kannst du schonmal grob ausrechnen, was euch zustehen würde. Wahrscheinlich steht euch ergänzend ALG2 zu.

rexty 
Beitragsersteller
 14.08.2013, 23:45

Laut diesem Rechner hätte meine Freundin Anspruch auf knapp 90 Euro... Das ist nüchts!