Freund transportiert mit meinem Auto Laminat und eine stößt raus und trifft die Autoscheibe wer zahlt?
Hallo,
mein Freund hat für seine neue Wohnung Laminat gekauft und hat mich gefragt ob ich ihm mein auto für den transport leihen kann. Ich habe ihm zugesagt und ihm das Auto geliehen. Als er die Laminate transportiert hatte hat er bemerkt das er Zuviel dabei hat. Den rest, welcher am Ende übrig blieb hat er mit meinem Auto zurück gebracht. Die Laminate waren alle zu bis auf eine Packung die zur Hälfte noch voll war. Die Packung lag seitlich und ist bei einer Vollbremsung rausgeflogen und hat von innen die Scheibe durchschlagen. Das war jetzt 3 Wochen her. Was kann man jetzt machen? zahlt die Haftpflicht? Was könnte man denn noch als Grund angeben fals dies nicht klappt?
7 Antworten
Du hast ihm das Auto mit einer intakten Scheibe übergeben und kannst erwarten, dass du es genau so zurück bekommst. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein
Nein, DER!
Die Scheibe kann über die Teilkasko abgerechnet werden. Da wird gar nicht nach dem Verursacher gefragt.
suchst du hier irgendwelche gründe, argumente, wie du die versicherung betrügen kannst, damit diese einen schaden reguliert, den dein freund verursacht hat?
hat er eine private haftplichtversicherung? wenn ja, diese würde das zahlen meine ich.
Die Privathaftpflicht zahlt hier nicht, da immer der "Gebrauch von Kraftfahrzeugen" ausgeschlossen ist. Das nennt sich auch "Benzinklausel"
Würde sie nicht nur nicht, sie zahlt nichtmal.
zahlt die Haftpflicht?
nein, zahlst er aus seiner Geldbörse -
einzig würde eine Vollkasko bzw. Teilkasko übernehmen
angebrochene Pakete werden nicht zurückgenommen; als kleiner Hinweis
Dein "Freund" darf zahlen. Er hat den Schaden durch mangelhafte Ladungssicherung verursacht.
Welche Haftplicht sollte bei einem vorsätzlich herbeigeführten Schaden zahlen? Die KFZ-Haftplicht zahlt Schäden, die Anderen zugefügt werden, aber doch nicht Schäden am eigenen Auto.
Dein Freund kann die Reparatur selber bezahlen. Und sollte froh sein, dass das Laminat keinen Aussenstehenden getroffen hat!
Es ist ein fahrlässiger Schaden beschrieben, kein vorsätzlicher.
Das kann durchaus ein Fall für die Haftpflicht sein, allerdings die Privathaftpflicht des Freundes.
Es ist ein fahrlässiger Schaden beschrieben, kein vorsätzlicher.
Richtig.
Das kann durchaus ein Fall für die Haftpflicht sein, allerdings die Privathaftpflicht des Freundes.
Die PHV bietet keinen Versicherungsschutz für Schäden die durch den Gebrauch eines Kfz verursacht werden.
Also ich finde ja das dies unter mangelhafte bis garkeine Ladungssicherung fällt.
Wenn man das also so erzählt, dann zahlt ganz sicher gar keiner.... ist jedenfalls meine Meinung
Daher ja - fahrlässig.
Was man der Versicherung erzählt, steht auf einem anderen Blatt. Allerdings scheint es ja tatsächlich so zu sein, daß Schäden an Leihsachen und Fahrzeugen bei der PHV meist ausgenommen sind.
also zahlt die ?