Bekomme ich nach der Fremdenlegion meine alte Staatsbürgerschaft wieder und meine alte Identität?
4 Antworten
ja soweit ich weiß schon und nach 3 Jahren Dienstzeit auch die Französische Staatsbürgerschaft
Aktuell bekommt man nur bis zum Ende der Grundausbildung eine vorläufige ID (zwingend) Direkt danach kann man das RSM Verfahren einleiten ( Wiederherstellung der echten Identität). Spätestens am Ende des 1. Dienstjahres muss(!) man es einleiten.
Länger kann man die angenommene ID nur noch behalten, wenn das zwingend notwendig ist, z.b. weil man Probleme mit seinem Heimatland bekommt durch das Eintreten in die Legion. Das ist z.b. bei Österreichern und Schweizern der Fall.
Diese Regelung gilt nur für aktuelle Neueinsteiger. Legionäre die schon mehrere Jahre dienen, haben teilweise noch andere Regelungen.
Für alle gilt, dass spätestens beim Austritt aus der Legion die echte Identität wiederhergestellt wird. Auch dann wenn man die französische Staatsbürgerschaft annimmt. In dem Fall ist man dann halt nicht mehr der deutsche Hans Meyer sondern der Franzose Hans Meyer.
Bei Wikipedia steht: "Grundsätzlich wird seit Ende 2010 jedem Legionär nur noch dann eine neue Identität zugewiesen, die vor Anfragen und Auskunftsersuchen schützen soll, wenn er dies ausdrücklich wünscht." (Beleg ist angegeben.)
Solltest du also wirklich zur Fremdenlegion wollen, wirst du dort also weder Staatsbürgerschaft noch Identität aufgeben müssen, du kannst es aber optional und es gibt Fristen, siehe auch den Rest des Artikels, wo das alles angegeben ist:
https://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%A9gion_%C3%A9trang%C3%A8re
Du gibts deine "alte Identität" ja nicht auf. Du wirst in den Personaldossiers der Legion nur unter anderem Namen geführt. Nach Ende deiner Dienstzeit bist du der alte, wie zuvor.