Kann man gleichzeitig die deutsche und thailändische Staatsbürgerschaft haben?
Ich habe schon sehr viel gegoogelt. Offensichtlich ist es nicht möglich, da es zwischen beiden Staaten keine entsprechenden Regeln gibt. So wie ich es verstanden habe verliert man die deutsche Staatsbürgerschaft, sobald man "Thai" ist.
Wer weiß es genau? Gern mit Quelle.
4 Antworten
laut Thailaendischem Gesetz (zumindest von 2003) ist jemand dessen Elternteil die Thailaendische Staatsbuergerschaft hat grundsaetzlich Thai. Ich bin zum Beispiel Thai, und kann dies nach Thailaendischem Gesetz nie ablegen.
JEDOCH: Da ich die Deutsche Staatsbuergerschaft seit Geburt habe steht mir kein Thailaendischer Reisepass / Ausweis zu. Aehnlich ist es mit Thais die ihre Staatsbuergerschaft abgelegt haben, und danach diese wieder annehmen wollen, ein wohl sehr langwieriger Prozess.
Ich haette den Thailaendischen Pass vorm 18 Lebensjahr haben koennen, ich hatte dann mal bei der Thailaendischen Botschaft Mitte 20 interessenhalber nachgefragt. Diese fragten mich, warum ich erst so spaet komme, und ob ich in Deutschland Wehrdienst geleistet haette. Dies bejahte ich. Der zustaendige Botschaftmitarbeiter sagte mir das geleisteter Wehrdienst einer Zugehoerigkeitserklaerung zur Bundesrepublik gleichkommt, ich also meinen Wehrdienst in Thailand haette machen muessen (bez. mich zur Verfuegung haette stellen muessen)
Ab Volljaehrigkeit ist eine doppelte Staatsbuergerschaft soviel ich weiss ausgeschlossen.
Leider keine Quellen nur persoenliche Erfahrung, und ein Gespraech mit meinem Thailaendischen Anwalt bez. Visarecht (wie gesagt 2003)
Das Thema ist zwar schon was älter, könnte aber dennoch für den ein oder anderen von Bedeutung sein.
Wenn deine Mutter zum Zeitpunkt deiner Geburt Thai war (so lange deine Mutter nichts schriftliches vom thailändischen Außenministerium bezüglich Ausbürgerung aus der thailändischen Staatsbürgerschaft hat, ist Sie Thai, auch wenn kein Reisepass/ID mehr vorhanden ist) und dein Vater Deutsch, dann besitzt du durch Geburt auch beide Staatsbürgerschaften.
Du verlierst deine deutsche Staatsbürgerschaft nicht, da du lediglich deine Geburt registrierst und dadurch thailändischer Staatsbürger bist und diese nicht beantragst.
Solltest du keinen Thai/anderen ausländischen Elternteil haben, so erlischt die deutsche Staatsbürgerschaft sobald du eine andere Staatsbürgerschaft beantragst (nur zur Info: zur Vermeidung muss eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt werden).
Du kannst deine Geburt in jedem Alter bei einer thailändischen Auslandsvertretung registrieren lassen (Ich habe es mit 32 Jahren in Frankfurt getan und es hat problemlos funktioniert).
Diese stellt dir eine Geburtsurkunde aus welche deine Nationalität als Thai ausweist, damit gehst du zum Bezirksamt (Amphue) in Thailand und lässt dich in ein Hausbuch (Tabien Baan) eintragen. Dadurch wird dir eine 13-stellige einzigartige persönliche Identitätsnummer erteilt und danach kannst du sofort deinen Thai Personalausweise beantragen. Das wichtigste ist also diese 13-stellige Nummer zu bekommen, sobald du diese hast bist und bleibst du für immer Thai.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung, da ich weiß wie verwirrend der ganze Prozess ist und das es etliche Falsche Information zu diesem Thema gibt.
Ja, das hast Du richtig verstanden, Nur, wer von Geburt an beide Staatsbürgerschaften hat, darf sie behalten.
Als deutscher Staatsbürger kann man durch Geburt eine ausländische Staatsangehörigkeit erhalten. Wenn diese aber willentlich, also auf Antrag erworben wird, so verliert man die deutsche Staatsangehörigkeit. Eine Ausnahme davon gibt es im Gesetz nur dann, wenn es zwischen den beteiligten Staaten über die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit einen völkerrechtlichen Vertrag gibt, der dies ausdrücklich vorsieht.
Unsere Tochter hat auch Th+D Paß. Aber wie ist es formaljuristisch ???
Meine Tochter hat sowohl die deutsche als auch die thailaendische Staatsbuergerschaft und wird sie auch nie verlieren. Der Vater - ich - ist Deutscher, die Mama Thailaenderin.
Bitte mal aktuelle rechtlich belastbare Quellen anführen. Danke sehr!
Ich kann leiner keine "rechtlich belastbaren Quellen" nachweisen, sondern rede nur aus der Praxis. Meine Tochter ist in Thailand geboren, ihre Mutter Thailaenderin, also ueberhaupt keine Frage. Der Vaterschaftsanerkennungs-Prozess - von der Deutschen Botschaft gefordert - war schon kompliziert und langwierig.
Ergebnis: Meine jetzt 6 jaehrige Tochter hat sowohl einen deutschen als auch auch einen thailaendischen Reisepass und kann in beide Laender visumfrei einreisen. Diese Staatsbuergschaft wird auch von keinen der beiden Laender irgendwann beendet werden, ein solches Vorgehen betrifft nur Migranten.
Unsere Tochter hat auch Th+D Paß. Aber wie ist es formaljuristisch ???
Was heisst "formaljuristisch"? Ich kann nur aus der Praxis berichten. In Thailand wird sie wie eine Thailaenderin, in Deutschland wie eine Deutsche behandelt.
Wurde die thailändische bei Geburt von Ihnen beantragt?
Die brauchte nicht beantragt werden, weil sie in Thailand geboren ist. Der deutsche Pass muste extra beantragt werden
Hallo... Könntest du mir erklären wie das funktioniert? Erlaubt das deutsche Recht das?
Ganz einfach. Sie hat 2 Reisepaesse. Einen deutschen, den sie in Deutschland verwendet, einen thailaendischen, den sie in Thailand verwendet.
Bitte mal aktuelle rechtlich belastbare Quellen anführen. Danke sehr!