Freiwilliger Verzicht auf Überstunden?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, denn das ArbZG hat dazu keine Öffnungsklausel die eine derartige Vereinbarung zulassen würde. Man kann eine solche Vereinbarung zwar aufnehmen, jedoch wäre sie von vorne herein sittenwidrig und damit angreifbar.

Ich male ungern' den Teufel an die Wand - angenommen man einigt sich auf solch eine Vereinbarung... schon mal darüber nachgedacht, wenn man dann den Spieß umdreht? Irgendwann musst du dann mal 13 oder 15 Stunden arbeiten und kannst nichts dagegen machen und siehst nichts dafür...

Du wärst ja schön blöd freiwillig mehr zu arbeiten und der einzige, der davon profitiert ist die Firma?!. Sorry! Das dankt Dir keiner und mir fällt partout kein Grund ein, warum man sowas machen sollte (ok - wer hat nicht schon mal die ein oder andere Stunde dem Chef geschenkt - sagt ja keiner was) aber so und mit Verzichtserklärung??

Mountie86 
Beitragsersteller
 10.05.2012, 23:26

arbeite im Elektronikfachhandel, dass heißt ich bin einer der wenigen der euch nach 8 Jahren in der Branche kompetent beraten tut.. Is für alle ne Win Win Situation.. Problem sind nur die Gesellschafter, die Sagen, Hey, jede Überstunde kostet uns so und so viel... deswegen muss ich mich da absichern :)

Mountie86 
Beitragsersteller
 10.05.2012, 23:22

Hey Kugel, ich arbeite auf Provision.. und bin verdammt pleite.. :) das heißt, je mehr ich arbeite, desto mehr Geld bekomme ich, auf indirekten Wege eben :)

kugel  10.05.2012, 23:24
@Mountie86

Naja, dann leuchtet das auch ein! Aber dann hab ich keinen Tipp für Dich - mit Provisionen kenn ich mich echt nicht aus.

Vielen ist nicht bekannt, dass es auch gesetzliche Obergrenzen für die Arbeitszeit gibt. So muss bei einer Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden ein Zeitausgleich gegeben werden, selbst wenn die Überstunden bezahlt worden sein sollten.

Es gibt keine Möglichkeit durch eine etwaige Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber das Arbeitszeitgesetz "abzuschaffen". Dazu bräuchte man eine Ausnahmegenehmigung der Behörde (die man wohl nicht bekommt) oder einen anderslautenden Tarifvertrag.

Mountie86 
Beitragsersteller
 10.05.2012, 23:28

ok und wie kann ich das verkaufen, dass ich einfach 2 Stunden länger bleib?? kanns ja nicht sein, ich mein 2 Jobs pro Tag sind ja auch erlaubt..

Ignatius  11.05.2012, 01:20
@Mountie86

Es sind auch 3 oder 4 Jobs am Tag erlaubt. Doch die Obergrenze ist der 8-Stunden-Tag. Wenn der ausnahmsweise mal maximal 10 Stunden lang ist, dann muss es einen Freizeitausgleich geben. Das gilt auch, wenn man mehrere Jobs hat. Die Stunden der einzelnen Jobs sind zusammenzuzählen.