Sind tattoovorlagen Urheberrechtlich geschützt?
Also es geht um meine beste Freundin, sie hatte sich vor ein paar Tagen stechen lassen.
Dazu hatte sie sich im Internet eine Vorlage rausgesucht & sie ein klitzekleines bisschen verändert. Sie hat sich natuerlich nichts dabei gedacht & war stolz wie Bolle, also postete sie es auch gleich auf Facebook um andere daran Teilhaben zulassen..
Abends bekam sie dann gleich eine Nachricht von jemandem, dass das Bild von ihm sei & sie es quasi "geklaut" haette.
Jetzt ist die Frage:
1. Da sie etwas an dem Motiv geaendert hat, kann er sie da trotzdem in schwierigkeiten bringen ? 2. - wenn Ja, was kann auf sie zukommen ? 3. Da er das Bild in's Netz gestellt hat, macht er es somit nicht fuer die allgemeinheit zugaenglich ?
Zudem setzt er sie ziemlich unter druck, das sie sich dazu äußern soll, wenn sie das nicht bis dann & dann tun wuerde, wuerde er sie anzeigen..
Danke schonmal im vorraus
3 Antworten
1. Jedes künstlerische Werk, auch eine Tatoovorlage, ist urheberrechtlich geschützt. Wenn es lizenzfrei ist (Was etwas Anderes ist!) und damit frei nutzbar, steht es immer ausdrücklich dabei.
2. Die Nutzung von Urheberrechtlich geschützten Werken für den Eigengebrauch ist nicht verboten. Die Nutzung dieses Tattoos, und auch das Zeigen, zB halt bei FB, verstößt gegen kein Gesetz.
3. Er sollte sich gar nicht dazu äußern, und wenn die Person sich mit einer Anzeige lächerlich machen will, soll sie das tun.
Wäre mir sehr neu das jemand wenn anzeigen will nur wegen einen Motiv.
Die Person ist selber schuld wenn sie es Öffentlich ins Netz stellt,aber nicht haben will das es jemand kopiert. Wo genau hat sie es eig. abkopiert auf welcher Seite?
Ich würde diese Person Blockieren und nicht Antworten. Sie hat es jetzt sowieso auf der Haut was sollte sie tun es weck lasern lassen.
Sie hat es von dem Profil von dieser Person?
Dann soll diese Person Ihr es schriftlich per Foto schicken das sie/er das Recht für das Bild hat. Wenn sie das nicht zeigen kann dann ist es eh schwachsinnig.
Ich glaube er hatte es in eine Gruppe fuer Tattoos gepostet & da hat sie es dann gesehen. & danke für die schnelle Antwort. :)
Der tätowierer hat das Bild geschaffen und hat somit das Recht daran. Nicht der Träger.
Streng genommen darf man als tattooträger gar keine Bilder von seinen tattoos posten ohne vorher das Einverständnis des tatowierers einzuholen.
Deswegen kann man zB bei bestimmten Motiven, zB von Disney Figuren, die rechtlich geschützt sind, Probleme bekommen.
Ob sich Disney die Mühe macht, ist ne andere frage.
Ob jetzt eine leichte Veränderung ausreicht, kann ich nicht beurteilen.
Ob derjenige der deine Freundin angeschrieben hat, auch sie Wahrheit sagt, wäre auch eine Frage. Er muss dies ja auch beweisen können.
Wenn er recht hat, könnte ich mir vorstellen, dass sie es Covern lasse müsste.
Ja genau so denke ich auch, sie hat es bei Facebook gesehen.. Nun ist es aber so das der Zeichner der Vorlage wohl die Rechte an dem Bild hat (So wie es mir ein Tatowierer erklaert hat) & sie moechte halt keinen Aerger haben, da sie sich auch nichts dabei gedacht hat.