Freigabebeschluss beim Amtsgericht...

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Hallo TiYa83, da Du alleinerziehend bist, nimmst Du auch Sozialleistungen für Dein/Deine Kind/er entgegen und hast damit einen höheren Pfändungsfreibetrag (bei 1 Kind liegt der Betrag bei 1438 Euro, bei mehr Kindern entsprechend höher), über diesen erhöhten Freibetrag kann Dir das Jobcenter eine Bescheinigung für die Bank ausstellen. Reicht das nicht, kannst Du beim Amtsgericht einen Freigabebeschluss erwirken, stelle hier einen formlosen, aber schriftlichen Antrag und erkläre die Hintergründe und lege auf jeden Fall eine Kopie des Nachzahlungsbescheides des Jobcenters vor. Alternativ könntest Du das Jobcenter auch bitten, die Mietnachzahlung dem Vermieter zu überweisen.