Freigabebeschluss beim Amtsgericht...
Hallo ihr Lieben, ich hätte da mal ne Frage...und zwar geht es darum: Ich (alleinerziehend, Hartz4-Empfängerin) bekomme vom Jobcenter, da sie einen Fehler gemacht haben, demnächst eine Nachzahlung (ca.1500€). Da ich aber auf meine P_Konto bereits eine Pfändung draufhabe wird von dem Geld nix übrig bleiben... muss aber Mietnachzahlungen leisten, Telefon muss bezahlt werden usw... Jetzt habe ich gehört, dass man beim Amtsgericht einen Freigabebeschluss erwirken kann. Da ich sowas noch nie gemacht, möchte ich gerne wissen, wie sowas funktioniert... was man mitbringen muss und ob das bei meinen Fall überhaupt möglich ist...
Vielen Lieben DAnk schonmal für eure Antworten..
1 Antwort
Hallo TiYa83, da Du alleinerziehend bist, nimmst Du auch Sozialleistungen für Dein/Deine Kind/er entgegen und hast damit einen höheren Pfändungsfreibetrag (bei 1 Kind liegt der Betrag bei 1438 Euro, bei mehr Kindern entsprechend höher), über diesen erhöhten Freibetrag kann Dir das Jobcenter eine Bescheinigung für die Bank ausstellen. Reicht das nicht, kannst Du beim Amtsgericht einen Freigabebeschluss erwirken, stelle hier einen formlosen, aber schriftlichen Antrag und erkläre die Hintergründe und lege auf jeden Fall eine Kopie des Nachzahlungsbescheides des Jobcenters vor. Alternativ könntest Du das Jobcenter auch bitten, die Mietnachzahlung dem Vermieter zu überweisen.