Freibetragsbescheid Finanzamt, Auszahlung
Ich habe zum ersten Mal meinen Steuerausgleich (fürs Jahr 2012) gemacht und es kam sogar eine kleine nette Gutschrift dabei raus.
Unten habe ich angekreuzt "Wünsche Freibetrag fürs nächste Jahr" und ein paar Tage später kam auch schon die Bestätigung, dass ich fürs nächste Jahr einen Freibetrag von Summe X habe.
Letzte Woche kam dann auch der Bescheid per Post, dass ich eben im Jahr 2012 zu viele Steuern gezahlt hatte und ich daher im nächsten Jahr einen Freibetrag von XX Euro hätte, wenn ich den Bescheid bei meinem Arbeitgeber abgebe.
Habe mich zuerst natürlich sehr gefreut, wobei nach recherchieren im Internet festgestellt, dass dieser Freibetrag - sofern man nicht ähnlich hohe Ausgaben wie im Vorjahr hat - gar nicht so gut ist.
Deswegen meine Fragen:
- Bin ich verpflichtet die Freibetragsbestätigung meinem Arbeitgeber abzugeben, wenn ich sie vom Finanzamt beantragt habe.
- Bekomme ich trotzdem mein Geld von 2012 ausgezahlt?
Wie gesagt, es kam ja beim Steuerbescheid eine Gutschrift raus und ich habe dann auch schon letzte Woche den Bescheid per Post erhalten, dass mir ab nun ein Freibetrag zusteht, Geld wurde mir allerdings (noch) keines überwiesen. Bin mir jetzt auch nicht sicher, ob ich da noch eines bekomme, oder ob das nun auf den Freibetrag fürs nächste Jahr aufgerechnet wurde?!
Viele Grüße aus Österreich, Carmen
1 Antwort
Auf Deinem Steuerbescheid steht auf welches Konto das Geld überwiesen wird. Wenn der Bescheid da ist kommt das Geld auch umgehend. Es sei denn Du hast Dich bei Kontonummer oder BLZ verschrieben. Oder hast Du die Steuererklärung von einem Steuerbüro machen lassen und den Betrag an diese abgetreten? Wenn Du den Freibetrag nicht an Deinen Arbeitgeber gibst, dann schick ihn doch ans Finanzamt zurück, dann wissen die das Du ihn nicht nutzt. Das ist aber eigentlich nicht notwendig. Wenn Du den Freibetrag nicht nutzt führt Dein Arbeitgeber die normalen Steuern ab und Du bekommst dann darauf Deine Erstattung im nächsten Jahr.