Freiberuflich, 450€Job + Teilzeitkraft - geht das?

5 Antworten

Auf jeden Fall muss es was schriftliches darüber geben, dass der "Hauptjob" vom "Nebenjob" informiert wurde und den genehmigt hat. Und wirklich schriftlich, nur das kann man beweisen.

Du kannst tun und lassen was du willst.

Wie bist du krankenversichert? Evtl. muss hier der Status revidiert werden.

Simo008 
Beitragsersteller
 08.04.2014, 14:25

Bin bei der KSK versichert

Alles gar kein Problem, weil:

  1. der Minijob pauschal versteuert werden kann udn damit raus ist.

  2. Der Teilzeitjob steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig ist.

  3. Deine beiden Arbeitgeber lediglich informiert sein müssen, dass Du auch ffreiberuflich tätig bist.

  4. u. U. wenn Deine Teilzeitanstellung über 20 Std. die Woche ist, kann es sein, das auf dein freiberufliches Einkommen keine KV-Beträge mehr fällig werden.

Das muss dann zwingend in den Arbeitsvertrag rein, lass dir dass dann schriftlich geben. Erlaubt - im Sinne des Steuerrechts oder sonstiger Gesetzgeber ist es, aber wie gesagt, das MUSS in den Arbeitsvertrag rein. (sonst erlaubt das der Arbeitgeber nicht und kann dich verklagen, kündigen oder sonstwas) Verlasse dich dann nicht auf mündliche Aussagen, denn notfalls zählt vor Gericht nur schriftliches!

Du darfst mehrere Jobs haben, aber die Arbeitgeber müssen davon wissen und einverstanden sein. Und natürlich musst Du ab einem bestimmten Jahreseinkommen dann Steuern zahlen.