Frei bei Beerdigung der Oma?
Hallo ihr Lieben! Meine Oma ist verstorben, nun haben wir nächste Woche Dienstag die Beerdigung. Meine Chefin weigert sich aber mir frei zu geben, mit der Begründung, dass sie ja "nur" eine Verwandte 2. Grades ist und einem das nur zusteht, wenn es die Verwandten 1. Grades (Eltern, Geschwister oder Kinder) sind. Stimmt das wirklich?
14 Antworten
Deine Chefin hat leider recht.Deine Oma ist tatsächlich "nur" eine Verwandte 2. Grades. dafür bekommt man keinen Sonderurlaub. Du müsstest dafür einen Tag Urlaub nehmen. Oder gibt sie dir den dann etwa auch nicht ?
Tolle Chefin....
Mein Beileid
LG Pauli1965
Sie müsste dir Urlaub geben. So einfach frei, hat sie leider Gottes Recht. So fies so etwas auch ist. Aber Urlaub darf sich rein aus ethischen Gründen schon nicht verweigern. Ich denke mal deine Oma lag dir am Herzen sonst würdest du nicht fragen. Du hast meiner Meinung ein Recht in einem schönen Rahmen Abschied von ihr zu nehmen. Sag das deiner Chefin, ansonsten ist sie herzlos wenn sie dafür kein Verständnis hat.
wo arbeitest/wohnst du? DE oder AT? die Rechtslage ist überall anderst, für österreich habe ich in google folgendes gefunden:
° 5. Tod von Eltern (leiblichen oder Stiefeltern), Kindern (auch Stief-, Wahl- und Pflegekindern), Geschwistern, Schwiegereltern und Großeltern bis zu 2 Arbeitstagen.
°Bei der Urlaubsbewilligung ist zu beachten, dass nicht in jedem Fall das angegebene Höchstausmaß zu bewilligen ist, sondern dass es auf die im Einzelfall erforderliche Zeit ankommt.
°http://www.bmukk.gv.at/ministerium/rs/2002_29.xml
gruß
Hosenmist
Bei den Tod der Großeltern gibt es leider keine gesetzliche Regelung im BAT, aber:
(3) Der Arbeitgeber kann in sonstigen dringenden Fällen Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Vergütung (§ 26) und der in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen bis zu drei Arbeitstagen gewähren. In begründeten Fällen kann bei Verzicht auf die Bezüge kurzfristige Arbeitsbefreiung gewährt werden, wenn die dienstlichen oder betrieblichen Verhältnisse es gestatten....
Nein, musst Urlaub dafür nehmen.