Freelancer als Minderjähriger?
Ist es eigentlich rechtlich gestattet, als Minderjähriger in Deutschland bei Auftragsbörsen wie Freelance.de, vWorker.com, etc. etwas Geld (<100$) zu verdienen ? Ich bin 17 Jahre alt, und ich bin sehr begabt in Sachen Softwareprogrammierung, Webdesign etc.
Ich finde in den AGB's nicht mit Volljährigkeit oder Mindestalter.
5 Antworten
Ja, wenn es eine gewissen finanzielle Grenze nicht überschreitet. Ich denke (aber das könnte im Zweifelsfall ein Richter auch anders sehen), dass es bei <100$ problemlos ist. Das BGB $ 110, der sog. "Taschengeldparagraph" lässt dieses ausdrücklich zu. Es soll Minderjährigen die Möglichkeit den "bedingten Geschäftsfähigkeit" einräumen, ohne sie dabei zu ruinieren. Ich denke nicht, dass du dich bei dieser kleinen Nebentätigkeit ruinieren könntest.
Nun gut. Du kannst sämtliche Paragraphen §§ 107 - 113 heranziehen. Und das steht in § 106. Es reicht also das 7. Lebensjahr vollendet zu haben.
Ja richtig. Ich habe sogar gehört, dass ich schon (via Antrag) selbstständig werden könnte. Es spricht also wirklich nichts dagegen. :)
Hallo, als Minderjähriger geht alles gut, solange alles gut läuft und sich alle an die Spielregeln halten. Bei Streitigkeiten hast Du von vornherein die A-Karte gezogen, da die Geschäfte dann offiziell nicht stattgefunden haben, bzw. es nicht zu einem Vertrag gekommen ist. Gg
Nein, am besten wendest Du Dich an das für Dich zuständige Finanzamt, weil das eine gesetzliche Beratungspflicht hat. Sofern Deine Eltern Freibeträge in ihrer Steuererklärung geltend machen, solltest Du Dich dringend mit ihnen abstimmen! Also: Finanzamt, da verbindlich und kostenlos! Die geben Dir das auch schriftlich, was zu empfehlen ist, um MIssverständnisse zu vermeiden.
FF
Nein es ist nicht egstattet!
Viele glauben, Minderjährige könnten keine Geschäfte machen, da sie noch keine 18 sind. Der Gesetzgeber wollte hier ausdrücklich eine Übergangsregel vom 7. Lebensjahr an schaffen und hat die eingeschränkte Geschäftsfähigkeit - im Volksmund auch allgemein als "Taschengeldparagraph" bezeichnet - eingeführt (BGB §§ 106-113).
Wie in aller Welt kommst Du darauf? Auf den Müll!!!!
Bullshit - Was ist die steuerrechtliche Grundlage für Deine Antwort.
Wieso nicht?
Die beste und trickreichste Möglichkeit wäre, dass deine Eltern einen Auftrag annehmen und dich als Angestellten arbeiten lassen. Die könnten dann dein Einkommen nochmal von der Steuer absetzen.
Wäre eine Möglichkeit, aber ich glaube, dass ich als Minderjähriger nicht ein Angestellter bei meinen Eltern sein kann, oder ?
Warum denn nicht?
Du bist im arbeitsfähigen Alter. Natürlich mit den Einschränkungen, die man als Schüler/Student bzw. als Jugendlicher hat. Das betrifft in diesem Fall aber nur die Begrenzung der Stunden, die man arbeiten darf. Sollte in diesem Fall kein Problem sein, da du ja keinen Fulltime-Job machen willst.
-DOPPELPOST-
Also: "Ich denke", ist gar nichts wert. Entschuldigung, wenn ich so sauer reagiere. § 110 BGB hat damit nichts zu tun.
Sorry. dass ich hier den Oberlehrer spielen muss. Wenns falsch ist, dürft ihr alle über mich herfallen.