Mit 17 für volljährig erklären lassen (Studium)

8 Antworten

Im BGB ist es klar geregelt, dass man erst mit 18 volljährig/geschäftsfähig ist. Da gibt es kein vorzeitiges erklären der Volljährigkeit. So ein Schmarrn.

Du kannst aber versuchen, eine Vollmacht deiner Eltern zu bekommen. Am Besten notariell, damit das nicht 0815 aussieht.

Ich wusste nicht, dass minderjährige Abiturienten Vorteile haben wenn es um Studienplätze geht. Ist nämlich ziemlich unfair den anderen gegenüber.

Deine Eltern können dir glaube ich einfach eine Vollmacht schreiben und dann müsstest du alles selbst regeln dürfen. Aber zunächst, solltest du dich mal um deine Bewerbung kümmern.

fassadenleben 
Beitragsersteller
 31.10.2014, 17:06

Es gibt an vielen Unis verschieden Quoten, z.B. Spitzensportlerquoten, Quoten für Studenten außerhalb der EU etc.

FashionloverXXI  31.10.2014, 17:09
@fassadenleben

Ja das schon, aber minderjährig zu sein ist keine Leistung. Schließlich können ja andere Schüler, die schon 18 sind nichts dafür und dürfen demnach nicht benachteiligt werden.

ArasA  31.10.2014, 17:09
@fassadenleben

Wäre mir neu. Wäre ja quasi Altersdiskriminierung. Ist mir bis jetzt auch nicht in den Vergabeverordnungen aufgefallen. Hast du mehr Infos darüber?

FashionloverXXI  31.10.2014, 17:16
@ArasA

Ich hab mal geschaut, das gilt nur in Berlin und auch nur für Abiturienten, die aus Berlin kommen.

In RLP ist dies nicht der Fall.

FashionloverXXI  31.10.2014, 17:22
@fassadenleben

Und was willst du damit jetzt sagen? Natürlich gibt es an jeder Uni Quoten, aber eben keine die minderjährige bevorzugen.

ArasA  31.10.2014, 17:30
@fassadenleben

Das hat nicht mit der Uni sondern mit der jeweils gültigen Vergabeverordnung des Bundeslandes zu tun.

Münster liegt in NRW. Darum gilt die 2 % Quote für Minderjährige gemäß § 23 Vergabeverordnung-NRW.

ArasA  31.10.2014, 17:34
@fassadenleben

Also um deine Frage zu beantworten. Wenn du alleine umziehst, bringt das nichts. Ein Elternteil muss auch mit.

ceevee  31.10.2014, 17:35
@ArasA

Ich frag mich gerade, wo die Fragestellerin den Vorteil in der Minderjährigenquote sieht, da dort wahrscheinlich diejenigen den Studienplatz bekommen, die den besten Abischnitt haben. Und sie wird sich dort mit einer recht großen Konkurrenz um ein paar Prozent der Studienplätze reißen. Wenn sie irgendwas von "10 Wartesemestern umgehen" schreibt, dann vermute ich mal, dass ihr Schnitt irgendwo bei 2.x liegt.

Aber in RLP scheint diese Regelung eh nicht zu gelten.

FashionloverXXI  31.10.2014, 17:39
@ceevee

Die Wartesemester haben nichts mit dem Schnitt zu tun und 10 Wartesemester sind auch extrem viel, das sind 5 Jahre.

ArasA  31.10.2014, 17:43
@ceevee

Es geht ja um eine einfache rechtliche Frage. Wenn sie meint, dass sie dadurch höhere Chancen hat, dann sollte sie diese nutzen. Nur stell ich mir die Durchführung eher schwierig vor.

Diese Bevorzugung von Minderjährigen gilt m. E. Nur über die Härtefallquoten (soziale Gründe) für Minderjährige in ihrer Heimatstadt - damit die bessere Chancen haben nicht wegziehen zu müssen & Zuhause wohnen bleiben können. Ist die gleiche Regelung über die sich Studenten mit Kindern etc bewerben können, die nicht einfach mal eben wegziehen können. Wenn der NC stark abweicht, würde ich mir da keine großen Hoffnungen machen. Wenn du aber zB 1,4 hast, der NC dann sonst bei ca 1,3 liegt, dann kann das klappen. Aber es sind halt auch nur sehr wenige Plätze die darüber vergeben werden.

So weit ich weiß, kann man sich schon vorzeitig für volljährig erklären lassen. Aber nur mit gutem Grund. Bei Verwaisung zum Beispiel. Bei Dir wäre das ja wohl nur aus Bequemlichkeit. Ich glaube nicht, das Du das hinbekommst. Sei froh, dass Du Eltern hast.