Mit 17 für volljährig erklären lassen (Studium)
Hallo.
Die Situation:
Ich werde diesen März vorraussichtlich mein Abitur absolvieren (RLP) und bin zu diesem Zeitpunkt noch 16, werde aber direkt danach 17. Da ich gerne Psychologie studieren würde, mein Notendurchschnitt das allerdings nicht zulässt, werde ich wohl versuchen über bestimmte Quoten angenommen zu werden (Quoten für Minderjährige Studenten). Dann muss ich zwar, falls das so funktionieren sollte, ohne Pause direkt weiter an die Uni, spare mir damit aber falls ich Glück habe das Problem 10 Jahre lang auf einen Studienplatz warten zu müssen.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Da ich in einer anderen Stadt studieren möchte wäre es sehr praktisch wenn ich mich für geschäftsfähig/volljährig erklären lassen könnte, da ich schließlich meine Angelegenheiten dann selber regeln können muss und nicht durchs ganze Land fahren kann um eine Unterschrift meiner Eltern zu erlangen für jede Kleinigkeit. Ist das Möglich? Meine Eltern würden dem zustimmen, wir haben ein gutes Verhältnis.
Der zweite Punkt über den ich seit längerem nachgrüble: Angenommen, es wäre rechtlich möglich mich mit 17 für volljährig/geschäftsfähig erklären zu lassen, ist es dann noch möglich über Sonderquoten für Minderjährige einen Studienplatz zu erlangen? Ich bin zwar noch 17 dann, aber ja rechtlich gesehen 18.
Ich hoffe dass sich hier jemand erbarmt all dies durchzulesen und mir zu helfen.
Vielen Dank, Hanna
8 Antworten
Im BGB ist es klar geregelt, dass man erst mit 18 volljährig/geschäftsfähig ist. Da gibt es kein vorzeitiges erklären der Volljährigkeit. So ein Schmarrn.
Du kannst aber versuchen, eine Vollmacht deiner Eltern zu bekommen. Am Besten notariell, damit das nicht 0815 aussieht.
Ich wusste nicht, dass minderjährige Abiturienten Vorteile haben wenn es um Studienplätze geht. Ist nämlich ziemlich unfair den anderen gegenüber.
Deine Eltern können dir glaube ich einfach eine Vollmacht schreiben und dann müsstest du alles selbst regeln dürfen. Aber zunächst, solltest du dich mal um deine Bewerbung kümmern.
Ja das schon, aber minderjährig zu sein ist keine Leistung. Schließlich können ja andere Schüler, die schon 18 sind nichts dafür und dürfen demnach nicht benachteiligt werden.
Wäre mir neu. Wäre ja quasi Altersdiskriminierung. Ist mir bis jetzt auch nicht in den Vergabeverordnungen aufgefallen. Hast du mehr Infos darüber?
Ich hab mal geschaut, das gilt nur in Berlin und auch nur für Abiturienten, die aus Berlin kommen.
In RLP ist dies nicht der Fall.
Die Uni Hamburg hat einige Quoten, jedoch nicht für Minderjährige. Das PDF verdeutlicht jedoch das System ziemlich gut, falls sich jemand nichts darunter vorstellen kann.
Und was willst du damit jetzt sagen? Natürlich gibt es an jeder Uni Quoten, aber eben keine die minderjährige bevorzugen.
http://www.hochschulstart.de/index.php?id=3320
- NRW hat die Quote in § 23
- Berlin hat es in § 6
Bin voll überrascht.
Aber die Bedingung ist, dass man hierfür im Einzugsgebiet der Uni mit einer sorgeberechtigten Person leben muss :O
Natürlich hat nicht jede Uni eine solche Quote, aber einige schon. Beispiel: Münster (für Leute aus dem Umland die Mnderjährig sind)
http://www.uni-muenster.de/studium/bewerbung/sonderfaelle.html
Das hat nicht mit der Uni sondern mit der jeweils gültigen Vergabeverordnung des Bundeslandes zu tun.
Münster liegt in NRW. Darum gilt die 2 % Quote für Minderjährige gemäß § 23 Vergabeverordnung-NRW.
Also um deine Frage zu beantworten. Wenn du alleine umziehst, bringt das nichts. Ein Elternteil muss auch mit.
Ich frag mich gerade, wo die Fragestellerin den Vorteil in der Minderjährigenquote sieht, da dort wahrscheinlich diejenigen den Studienplatz bekommen, die den besten Abischnitt haben. Und sie wird sich dort mit einer recht großen Konkurrenz um ein paar Prozent der Studienplätze reißen. Wenn sie irgendwas von "10 Wartesemestern umgehen" schreibt, dann vermute ich mal, dass ihr Schnitt irgendwo bei 2.x liegt.
Aber in RLP scheint diese Regelung eh nicht zu gelten.
Die Wartesemester haben nichts mit dem Schnitt zu tun und 10 Wartesemester sind auch extrem viel, das sind 5 Jahre.
Es geht ja um eine einfache rechtliche Frage. Wenn sie meint, dass sie dadurch höhere Chancen hat, dann sollte sie diese nutzen. Nur stell ich mir die Durchführung eher schwierig vor.
Diese Bevorzugung von Minderjährigen gilt m. E. Nur über die Härtefallquoten (soziale Gründe) für Minderjährige in ihrer Heimatstadt - damit die bessere Chancen haben nicht wegziehen zu müssen & Zuhause wohnen bleiben können. Ist die gleiche Regelung über die sich Studenten mit Kindern etc bewerben können, die nicht einfach mal eben wegziehen können. Wenn der NC stark abweicht, würde ich mir da keine großen Hoffnungen machen. Wenn du aber zB 1,4 hast, der NC dann sonst bei ca 1,3 liegt, dann kann das klappen. Aber es sind halt auch nur sehr wenige Plätze die darüber vergeben werden.
So weit ich weiß, kann man sich schon vorzeitig für volljährig erklären lassen. Aber nur mit gutem Grund. Bei Verwaisung zum Beispiel. Bei Dir wäre das ja wohl nur aus Bequemlichkeit. Ich glaube nicht, das Du das hinbekommst. Sei froh, dass Du Eltern hast.
"Eine vorzeitige Volljährigkeitserklärung kennt das BGB nicht mehr"
http://www.rechtslexikon.net/d/volljaehrigkeit/volljaehrigkeit.htm
Mit 17 für volljährig erklären lassen
Also nein.
Es gibt an vielen Unis verschieden Quoten, z.B. Spitzensportlerquoten, Quoten für Studenten außerhalb der EU etc.