Fragen zur Polizei

9 Antworten

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Die Polizei ist keine Körperschaft der öffentlichen Recht, sondern eine Verwaltungseinheit der unmittelbaren Landesverwaltung. Sie ist ein Exekutivorgan der jeweiligen Landesregierung. Oberster Dienstherr der Polizei ist der jeweilige Innenminister des Bundeslandes.

Der eigentliche Aufbau der Verwaltung für polizeiliche Aufgaben ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich in den polizeilichen Landesgesetzen geregelt. Im NRW beispielsweise werden die polizeilichen Aufgaben von 3 Landesoberbehörden und 47 Kreispolizeibehörden wahrgenommen.

Für bestimmte länderübergreifende polizeilichen Aufgaben, gibt es auf Bundesebene darüberhinaus noch die Bundespolizei (früher Bundesgrenzschutz) und das Bundeskriminalamt in Wiesbaden. Oberster Dienstherr dieser Bundespolizeibehörden ist der Bundesinnenminister.

Mehr zur Organisation der Polizei am Beispiel von NRW über den folgenden Link http://www.polizei-nrw.de/im/Wirueberuns/Organisation/

InfoDieter  13.10.2010, 17:03

War keine Absicht, dass die Antwort jetzt 2 mal drin ist. Ich dachte ich wäre nicht eingeloggt.

Die Polizei ist ein Exekutivorgan des Staates und hat keine Rechtsform (da sie keine Gesellschaft gem. BGB darstellt). Rechtspfleger sind Beamte des gehobenen Dienstes, die in Deutschland Tätigkeiten an Gerichten und bei Staatsanwaltschaften nachgehen. Bei der Polizei trifft man demnach strenggenommen keine "Personen der Rechtspflege" an, wobei dieser Begriff ggf. näher definiert werden sollte.

PepsiMaster  13.10.2010, 16:18

Auch die Polizei hat eine Rechtsform .. es handelt sich um eine Körperschaft öffentlichen Rechts.

Es stimmt, dass Rechtspfleger Beamte des gehobenen Dienstes sind, die Gruppe der Personen der Rechtspflege umfasst aber noch wesentlich mehr! Dazu gehören auch alle anderen Beamten des mittl. Justizdienstes, Justizfachangestellte, Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Schöffen, Bewährungshelfer, Gerichtsvollzieher, Justizwachtmeister, Notare ...

Mit einigen aus dieser Personengruppe haben Polizeibeamte relativ häufig zu tun.

SinusPlexus  25.02.2011, 00:59
@PepsiMaster

Entschuldigung, aber handelt es sich hierbei nicht eigentlich um eine Umformulierung meiner Antwort? Ob Rechtspfleger häufig etwas mit Polizeibeamten zu tun haben, war doch hier wohl nicht die Frage?!

PepsiMaster  25.02.2011, 15:49
@SinusPlexus

Mein Kommentar soll eine Umformulierung Ihrer Antwort sein?? Ich habe doch etwas völlig gegenteiliges geschrieben. Der Inhalt meines Kommentars ist doch ein vollkommen anderer!

Sie hatten behauptet, die Polizei habe keine Rechtsform. Natürlich ist die Polizeibehörde keine Gesellschaft i.S. des BGB oder des HGB, es gibt aber eine Menge weiterer Rechtsformen.

In der Frage ging es um alle "Personen der Rechtspflege" und nicht nur um "Rechtspfleger". Polizeibeamte haben, wie bereits geschrieben, oft mit versch. Personen der Rechtspflege zu tun (insbes. mit Richtern u. Staatsanwälten)

SinusPlexus  26.02.2011, 01:06
@PepsiMaster

Oh achso.. ok, dann akzeptiere ich hiermit, dass sich unsere Antworten inhaltlich voneinander unterscheiden. Bedauerlicherweise hat dies zur Folge, dass Ihre Antwort falsch ist. Allerdings wissen Sie das ja eigentlich auch selbst, ansonsten hätten Sie endlich einmal die Rechtsform genannt, der Ihrer Auffasung nach die Polizei unterliegt. Andererseits frage ich mich dann, weshalb man trotz offensichtlicher Unwissenheit derart hartnäckig sein kann. Des Weiteren habe ich den Kreis der "Personen der Rechtspflege" doch bereits in meinem Eingangsbeitrag aufgezeigt.

PepsiMaster  26.02.2011, 11:32
@SinusPlexus

"...endlich einmal die Rechtsform genannt..."

Das habe ich bereits bei meinem ersten Kommentar getan. Ich war überzeugt, eine Wiederholung sei entbehrlich ... da Sie aber offensichtlich meine Antworten und Kommentare immer nur teilweise oder gar nicht lesen bzw. nicht verstehen, entschuldige ich mich für diesen Irrtum.

In Ihrem Eingangsbeitrag sind Sie leider nur auf die Rechtspfleger und nicht auf die gesamte Personengruppe im Bereich der Rechtspflege eingegangen und außerdem noch behauptet, bei der Polizei würde man keine Personen der Rechtspflege treffen ...

Vor Ihrem nächsten Kommentar bitte ich Sie, die bisherigen Kommentare und Antworten vollständig zu lesen, dadurch blieben unnötige Wiederholungen und evtl. sogar Ihre falschen Behauptungen erspart.

SinusPlexus  02.03.2011, 13:13
@PepsiMaster

Guten Tag PepsiMaster,

danke! Denn jetzt wird es langsam eng für Sie. Handelt es sich also bei der "Polizei" um eine völkerrechtliche, staatsrechtliche, bundesunmittelbare, landesunmittelbare oder staatskirchenrechtliche Körperschaft des öffentlichen Rechts? Na, nun bin ich ja einmal gespannt. Denn Sie wissen es ja schließlich, nicht wahr?

Hallo,

die Polizei ist ein Form der öffentlichen Verwaltung, sie ist keine Rechtsform nach Zivilrecht. Rechtspflege gibt es dort nicht, die dort tätigen (Beamten) sind Vollzugsbeamte des Bundes bzw. des Landes, die Exekutive.

mfG Dabbel

Dabbel  13.10.2010, 15:41

Nachtrag: Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (wenn man es auf die reine Rechtsform beschränkt).

Die Polizei ist staatl. Ihre Mitarbeiter sind Beamte. Die Schutzpolizei ist Laendersache, so sind es Beamte des Bundeslandes. Rechtspflege ist Aufgabe der Gerichte. Die Polizei ermittelt nur. ( Ermittlungsbehoerde )

Die Polizei ist ein Juristische Person und duhast dort mit natürlichen Menschen zu tun

PepsiMaster  13.10.2010, 16:25

das stimmt zwar .. das ist aber keine Rechtsform.

SinusPlexus  02.03.2011, 13:15
@PepsiMaster

Da gebe ich dem Vorredner Recht, auch wenn er eigentlich nicht Recht hat.