Warum hat der Freistaat Bayern die Markenrechte am Begriff Polizei inne?

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Geschützte Marke Polizei 

Wortlaut der Kleinen Anfrage 1490 vom 8 März 2007  

Auf der InternetSeite des Deutschen Patent und Markenamtes ist der Begriff "polizei" zu finden. Dort ist vermerkt, dass unter derRegisternummer/Aktenzeichen 30567566.4 der Markentext POLIZEI in der MarkenformWort-/Bildmarke eingetragen ist. Inhaber ist das Land Nordrhein-Westfalen,vertreten durch das Innenministerium Nordrhein-Westfalen.  

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1 Mit welcher Zielsetzung erfolgte die Eintragung desMarkentextes POLIZEI?  

2. Welche Folgen ergeben sich aus der Eintragung?  

3. Ist bereits von den mit der Eintragung verbundenenBefugnissen Gebrauch gemacht worden und wenn ja, in welchen Fällen? 

Antwort des Innenministers vom 13. April 2007 namens derLandesregierung: Vorbemerkung Angesichts zunehmender missbräuchlicherVerwendung der Wortmarke „POLIZEI" im gewerblichen Bereich besteht einInteresse daran, die Wortmarke rechtlich zu schützen.  

Das Bundesland Bayern hat im letzten Jahr einen Eintrag insMarkenregister im Auftrag aller Länder erwirkt.

Im Unterausschuss Recht und Verwaltung des Arbeitskreises IIInnere Sicherheit der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren derLänder (IMK) wurde am 01./02.03.2007 über einen Lizenzvertrag zwischen demBundesland Bayern als sog. Lizenzgeber und Inhaber der deutschenMarkenregistrierung 302 43 782, Wort: POLIZEI, und dem Bund und den anderenBundesländern hinsichtlich einer bundeseinheitlichen Handhabung der Lizenzmarkeberaten (unterschriftsreif), um den Schutz vor Missbrauch des Wortes„Polizei" zu sichern.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zur Frage 1  

Bei der Wort-/Bildmarke unter der Registriernummer/demAktenzeichen: 30567566.4 handelt es sich um eine modifizierte Variante desoffiziellen Polizei-Logos zur FußballWeltmeisterschaft 2006.

Das offizielle Polizei-Logo zur Fußball-Weltmeisterschaft2006 (lächelnder Fußball mit Polizeimütze und Weltkugel mit umlaufendemSchriftzug „Polizei WM 2006") wurde seinerzeit über das Innenministeriumdes Landes Nordrhein-Westfalen als Bestandteil der polizeilichen Medien- undÖffentlichkeitsarbeit vorgeschlagen. Es wurde mit dem Organisationskomitee zurFußball-Weltmeisterschaft 2006 und mit der FIFA, mit der Einvernehmen darüberhergestellt wurde, die geschützte Wortmarke „WM 2006" im Logo nutzen zukönnen, abgestimmt.  

Über die IMK wurde es für alle Polizeien der Bundesländerund für die Bundespolizei als offizielles Polizei-Logo für verbindlich erklärtund in die „Rahmenkonzeption zur Bewältigung von polizeilichen Einsätzenanlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland" als Anlage15 aufgenommen.  

Dieses Polizei-Logo wurde ohne die von der FIFA geschützteWortmarke „WM 2006" durch das Innenministerium des LandesNordrhein-Westfalen im November 2005 beim Deutschen Patent- und Markenamt alsWort-/Bildmarke unter der Registriernummer/Aktenzeichen: 30567566.4 angemeldet.Mit der Anmeldung sollte das bundesweit akzeptierte Polizei-Logo für diepolizeiliche Öffentlichkeitsarbeit in Nordrhein-Westfalen während derFußballWeltmeisterschaft 2006, aber auch im Zusammenhang möglicherFolgenutzungen bei weiteren internationalen Großereignissen im Fußball,insbesondere vor der Verwendung durch so genannte „Trittbrettfahrer",geschützt werden.  

Zur Frage 2  

Mit der Eintragung in das Register besteht ein befristeterSchutz vor missbräuchlicher Verwendung, der ggf. zivilrechtlich durchzusetzenist.

Die Schutzdauer der angesprochen Wort-/Bildmarke endet am30.11.2015, sofern nicht etwa die Löschung oder Verfall der Marke beantragtwird.  

Zur Frage 3  

In einem Fall erhielt ein österreichischer Anbieter vonT-Shirts mit dem Aufdruck des offiziellen Polizei-Logos zurFußball-Weltmeisterschaft 2006 die Aufforderung zur Unterlassung deskommerziellen Vertriebs der T-Shirts in Deutschland. Weitere Fälle sind nichtbekannt geworden.

 http://www.juramagazin.de/198025.html


Joaqim 
Beitragsersteller
 19.12.2016, 12:35

Vielen dank für die kompetente Antwort!!!

Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen.dpma.de/protect/mar.html) ist der Begriff "polizei" zu finden. Dort ist vermerkt, dass unter der Registernummer/Aktenzeichen 30567566.4 der Markentext POLIZEI in der Markenform Wort-/Bildmarke eingetragen ist. Inhaber ist das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Innenministerium Nordrhein-Westfalen. 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1 Mit welcher Zielsetzung erfolgte die Eintragung des Markentextes POLIZEI? 
2. Welche Folgen ergeben sich aus der Eintragung? 

3. Ist bereits von den mit der Eintragung verbundenen Befugnissen Gebrauch gemacht worden und wenn ja, in welchen Fällen? 
Antwort des Innenministers vom 13. April 2007 namens der Landesregierung: Vorbemerkung Angesichts zunehmender missbräuchlicher Verwendung der Wortmarke „POLIZEI" im gewerblichen Bereich besteht ein Interesse daran, die Wortmarke rechtlich zu schützen. 

Das Bundesland Bayern hat im letzten Jahr einen Eintrag ins Markenregister im Auftrag aller Länder erwirkt. 

Im Unterausschuss Recht und Verwaltung des Arbeitskreises II Innere Sicherheit der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) wurde am 01./02.03.2007 über einen Lizenzvertrag zwischen dem Bundesland Bayern als sog. Lizenzgeber und Inhaber der deutschen Markenregistrierung 302 43 782, Wort: POLIZEI, und dem Bund und den anderen Bundesländern hinsichtlich einer bundeseinheitlichen Handhabung der Lizenzmarke beraten (unterschriftsreif), um den Schutz vor Missbrauch des Wortes „Polizei" zu sichern. 

Dies vorangestellt, beantworte ich die Fragen wie folgt: 
Zur Frage 1 
Bei der Wort-/Bildmarke unter der Registriernummer/dem Aktenzeichen: 30567566.4 handelt es sich um eine modifizierte Variante des offiziellen Polizei-Logos zur FußballWeltmeisterschaft 2006. 
Das offizielle Polizei-Logo zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 (lächelnder Fußball mit Polizeimütze und Weltkugel mit umlaufendem Schriftzug „Polizei WM 2006") wurde seinerzeit über das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen als Bestandteil der polizeilichen Medien- und Öffentlichkeitsarbeit vorgeschlagen. Es wurde mit dem Organisationskomitee zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 und mit der FIFA, mit der Einvernehmen darüber hergestellt wurde, die geschützte Wortmarke „WM 2006" im Logo nutzen zu können, abgestimmt. 

Über die IMK wurde es für alle Polizeien der Bundesländer und für die Bundespolizei als offizielles Polizei-Logo für verbindlich erklärt und in die „Rahmenkonzeption zur Bewältigung von polizeilichen Einsätzen anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland" als Anlage 15 aufgenommen. 

Dieses Polizei-Logo wurde ohne die von der FIFA geschützte Wortmarke „WM 2006" durch das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen im November 2005 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wort-/Bildmarke unter der Registriernummer/Aktenzeichen: 30567566.4 angemeldet. Mit der Anmeldung sollte das bundesweit akzeptierte Polizei-Logo für die polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit in Nordrhein-Westfalen während der FußballWeltmeisterschaft 2006, aber auch im Zusammenhang möglicher Folgenutzungen bei weiteren internationalen Großereignissen im Fußball, insbesondere vor der Verwendung durch so genannte „Trittbrettfahrer", geschützt werden. 

Zur Frage 2 
Mit der Eintragung in das Register besteht ein befristeter Schutz vor missbräuchlicher Verwendung, der ggf. zivilrechtlich durchzusetzen ist. 
Die Schutzdauer der angesprochen Wort-/Bildmarke endet am 30.11.2015, sofern nicht etwa die Löschung oder Verfall der Marke beantragt wird. 

Zur Frage 3 
In einem Fall erhielt ein österreichischer Anbieter von T-Shirts mit dem Aufdruck des offiziellen Polizei-Logos zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 die Aufforderung zur Unterlassung des kommerziellen Vertriebs der T-Shirts in Deutschland. Weitere Fälle sind nicht bekannt geworden. 

Ich persönlich habe bisher auch noch nichts dazu gefunden und würde es mir bis dato so erklären, dass halt irgendjemand diesen Schritt tun musste.

Und da war Bayern halt das erste Bundesland, dass das angemeldet hat.