Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit abgemeldeten Gewerbe?
Hallo, ich hatte ein Gewerbe angemeldet und dies nach ca. einem Monat abgemeldet ohne Gebrauch davon zu machen, da etwas dazwischen gekommen ist.
Jetzt habe ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung noch nicht ausgefüllt. Muss ich dies dennoch machen? Wenn ja, was trage ich dann bei den geschätzten Umsätzen ein?
VG
2 Antworten
Natürlich musst du das machen. Anstelle von Schätzbeträgen kannst du doch die endgültigen Beträge eintragen.
Du hat einen Monat ein Gewerbe betrieben und keinen Cent ausgegeben oder eingenommen?
Nein, nicht für das Gewerbe, da etwas dazwischen gekommen ist. Sollte nur als Nebengewerbe unter der Kleinunternehmer-Regelung laufen. Bin Werkstudent hauptsächlich und hatte in dem Zeitraum keine Zeit für mich um das Gewerbe zu kümmern. Daher hatte ich es wieder abgemeldet.
Da trag halt überall 0 ein. Obwohl du ja Ausgaben hattest, mindestens die Anmeldegebühr.
Am Besten wäre es natürlich gewesen, wenn du das Gewerbe zu dem Tag abmeldest zu dem du es auch angemeldet hast.
So entfallen eben die ganzen Pflichten nicht, wie z.B. USt- und ESt-Erklärung sowie EÜR. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung eben mit 0 ausfüllen oder beim Finanzamt anrufen und fragen, ob dies überhaupt noch notwendig ist.
Wenn ich 0€ eintrage dann wird ja auch keine Steuervorauszahlung berechnet, richtig?
Ja richtig.
Also 0€?