Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit abgemeldeten Gewerbe?

2 Antworten

Natürlich musst du das machen. Anstelle von Schätzbeträgen kannst du doch die endgültigen Beträge eintragen.

9023293 
Beitragsersteller
 13.09.2021, 19:48

Also 0€?

Geochelone  13.09.2021, 20:01
@9023293

Du hat einen Monat ein Gewerbe betrieben und keinen Cent ausgegeben oder eingenommen?

9023293 
Beitragsersteller
 13.09.2021, 20:27
@Geochelone

Nein, nicht für das Gewerbe, da etwas dazwischen gekommen ist. Sollte nur als Nebengewerbe unter der Kleinunternehmer-Regelung laufen. Bin Werkstudent hauptsächlich und hatte in dem Zeitraum keine Zeit für mich um das Gewerbe zu kümmern. Daher hatte ich es wieder abgemeldet.

Geochelone  14.09.2021, 09:20
@9023293

Da trag halt überall 0 ein. Obwohl du ja Ausgaben hattest, mindestens die Anmeldegebühr.

Am Besten wäre es natürlich gewesen, wenn du das Gewerbe zu dem Tag abmeldest zu dem du es auch angemeldet hast.

So entfallen eben die ganzen Pflichten nicht, wie z.B. USt- und ESt-Erklärung sowie EÜR. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung eben mit 0 ausfüllen oder beim Finanzamt anrufen und fragen, ob dies überhaupt noch notwendig ist.

9023293 
Beitragsersteller
 13.09.2021, 19:52

Wenn ich 0€ eintrage dann wird ja auch keine Steuervorauszahlung berechnet, richtig?

assistant115  13.09.2021, 19:52
@9023293

Ja richtig.