Frage zum Diplom-Finanzwirt (FH) an der FH Nordkirchen
Hallo,
ich habe gehört, dass man beim Ausstieg nach der Ausbildungszeit beim Finanzamt als Diplom-Finanzwirt ggf. die Anwärterbezüge der vergangenen drei Jahre zurückzahlen muss.
Weiß jemand, wie solche Regelung in NRW aussieht? Muss man das wirklich? Ich wollte mir nämlich die Möglichkeit offen halten, nach der Ausbildung vielleicht Jura zu studieren, sollte mir der juristische Teil der Ausbildung zusagen... aber es wäre ja schon leicht doof, wenn ich nach der Ausbildung wieder alles zurückzahlen müsste...
2 Antworten
Du musstest doch bestimmt bei Deiner Ernennung zum Beamten auf Widerruf Erklärungen zur Verschwiegenheit usw. unterschreiben. War da keine Verpflichtungserklärung dabei, wonach Du Deine Kosten der Ausbildung über einen bestimmten Zeitraum "abarbeiten" musst? das sollte mich aber sehr wundern. Schau doch mal Deine Unterlagen genau durch.
Wenn man nach der Ausbildung noch Jura studieren will, kann es sein dass das Finanzamt erstmal abwartet, ob du danach wieder in dem Dienst der Finnanzverwaltung zurückkehren willst. Wurde mir so erklärt, allerdings in Niedersachsen..