Frage zu Haftpflichtversicherung

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Naja, stimmt schon - innerhalb der Familie gibt es keine Haftpflichtanspürche.

Habt Ihr keine Hausratversicherung - die würde für so etwas aufkommen!

Ansonsten geht es natürlich, das jemanden außerhalb der Familie "in die Schuhe zu schieben" - allerdings nennt man das ganz endeutig Versicherungsbetrug!

DerHans  26.11.2010, 10:55

Welche Hausratversicherung kommt denn für das Umfallen einer Lampe auf?. Wo hast du denn diese Weisheit her? Ruft schon mal euren Vertreter an, dann hat der auch mal was zu lachen.

kritiker111  26.11.2010, 18:29
@DerHans

Wenn die Lampe - wie ich geschrieben habe - durch einen Durchzug, Tür aufgeflogen, umfällt, wird das eigentlich jede Hausrat übernehmen!

Wenn ich natürlich angebe, ich habe die einfch so umgeworfen, dann wahrscheinlich nicht!

Es kommt immer darauf an, wie der Schaden ausgelöst wurde. Und ich glaube, ich kenne mich da doch recht gut aus.

mike24 
Beitragsersteller
 25.11.2010, 22:12

Danke!

Habe gerade bei meiner mutter nachgefragt: Ja wir haben eine!

Und diese bezahlt das auch sicher? Egal wessen schuld das ist? Gibt es da ein bestimmtes limit bis wohin die die schäden bezahlen? oder ist das vom vertraglichen abhängig ?

kritiker111  25.11.2010, 22:23
@mike24

Normalerweise zahlt die Hausrat immer, wenn im Haushalt - auch durch Unachtsamkeit - etwas kaputt geht. Ein Limit gibt es nur bis zu dem Betrag, zu dem ihr maximal versichert seid - das geht aber normal in 10.000-er Schritten, also 200 € sind da kein Problem.

Im Durchzug Türe aufgeflogen, Lampe getroffen, Lampe kaputt, bitte zahlen!

mehr braucht´s da nicht!

Am besten gleich morgend en Vertreter oder die Versicherung anrufen. Die schicken dann eine Schadenmeldung, die müsst Ihr ausfüllen.

mike24 
Beitragsersteller
 25.11.2010, 22:33
@kritiker111

Okay! Vielen, vielen Dank Dir!! :)

Haftpflichtansprüche von Personen, die mit demselben Vertrag Haftpflichtversichert sind, untereinander sind i.d.R. nicht versichert, Verwandtschaft spielt da eher nicht die Rolle (das war früher 'mal). Allerdings ist das, was ihr da vorhabt, eine Straftat! Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt! Sicher hat's die Freundin gut gemeint, ich kann euch aber nur raten, die Finger von solchen Sachen zu lassen. Eure Hausratversicherung kann für diesen Schaden auch nicht aufkommen, denn da sind nur Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl versichert. In eurem Fall gilt, dass ihr euch selbst geschädigt habt und den Schaden auch selber tragen müsst.

DerHans  26.11.2010, 10:53

Die gut meinende Freundin hat das garantiert nicht zum ersten Mal gemacht. Das sind dann auch noch die Leute, die sich beschweren, dass eine Haftpflichtversicherung auch mal teurer werden kann.

Also vllt. könntet ihr sagen, dass eure Bekannte da die Lampe hinter die Tür gestellt hat, und dass jemand dann ins Wohnzimmer kam und die Lampe dann mit der Tür umgehauen kann.

DerHans  26.11.2010, 10:54

Noch so ein paar tolle Tipps. Manchmal schade, dass das hier alles anonym ist.