Frage weil ich beklaut wurde?

6 Antworten

Der wo das Geld raus hat, wird sicher vorher online schauen, wie viel Geld noch auf den Gutscheinen ist. Man muss da einfach die Nummer eingeben und dann sieht man, ob oder wie viel Geld noch drauf ist. Auch wenn man die Gutscheine so einlöst, kann man nicht erfahren wer das Geld rausgenommen hat. Vielleicht hat ja einer nur das Geld genommen und ein anderer nur die Gutscheine? Außerdem haften die Firmen nicht, wenn ein Gutschein abhanden kommt.

Du solltest aber mal nachdenken, wer neben dir gesessen hat. Vielleicht hat ja einer im Kino in die Tasche gegriffen und das Geld genommen? In Kino ist es dunkel und alle konzentrieren sich auf den Film, also könnte es dir gar nicht aufgefallen sein. Du könntest ja mal fragen, wo dein Geldbeutel gefunden wurde, aber das wird dir dein Geld auch nicht wieder bringen.

Du kannst ja beim nächsten mal einfach nicht mehr so viel Geld mitnehmen. Es würde ja reichen wenn du 20 oder 30€ dabei hättest.

roterosen4 
Beitragsersteller
 21.02.2018, 09:12

Ja das war auch ein rießiger Fehler und ich habe gefragt und es wurde auf Toilette gefunden. Ich vermute das junge Mädchen das nach mir war hat das Geld genommen sonst hätte sie es mir ja geben können weil sie hat ja gesehen das ich rauskam. Oder sie hätte es an der Kasse abgeben können, naja ehrlich wärt am längsten, aber leider gibt es auch solche dreisten Menschen.

Aber es ist ja immer noch eine Straftat.

richtig, Straftatbestand "Diebstahl" oder im Versicherungsrecht auch "einfacher Diebstahl"

Nun zu meiner Frage: DER Dieb wird sicher versuchen die Gutscheine einzulösen, aber ich habe sie ja schon über mein Benutzerkonto eingelöst, was heißt man könnte evtl rauskriegen wer sich das Geld genommen habe oder denke ich da falsch? Danke für Antworten!

Je nachdem um welche Gutscheine es dabei geht, sind Gutscheine meist nicht namentlich registriert und damit Inhaberpaiere. Bedeutet, wer das Dokument in Händen hält ist gleichzeitig Berechtigter des Gegenwert, was natürlich wiederum dem Grundsatz wiederspricht und untergeordnet ist, dass man an gestohlenen Sachen kein Eigentum erwerben kann.

Fazit:

  1. das ganze ist natürlich ärgerlich, aber seit froh das Deine Papiere alle wieder da sind, die Wiederbeschaffung ist normalerweise teurer und aufwändiger als 105 €.
  2. eine Anzeige gegen Unbekannt wird höchstwahrscheinlich ins Leere laufen, versuchen kann man es trotzdem, kostet Dich nur ein paar Minuten Deiner Zeit im Pollizeirevier. Sofern diese Gutscheine namentlich registriert sind, besteht sogar eine geringe Chance den Täter ausfindig zu machen. Damit würde er aber nur wegen einer Straftat belangt, nicht wegen dem Dir entstandenen Schaden, der müsste notfalls in einem Zivilprozess zusätzlich eingeklagt werden, was wiederum ein finanzielles Risiko von vielen hundert Euro für Dich bedeuten würde, von dem Du nicht weißt ob Du es je zurück erhalten wirst.
Nun zu meiner Frage: DER Dieb wird sicher versuchen die Gutscheine einzulösen, aber ich habe sie ja schon über mein Benutzerkonto eingelöst, was heißt man könnte evtl rauskriegen wer sich das Geld genommen habe oder denke ich da falsch? 

Welche Gutscheine denn überhaupt?

Aber im Prinzip ist es eh egal, weil sie ja - wie du sagst - eh bereits ungültig sind. btw.. weswegen schleppst du die eigentlich noch mit rum?

Das Geld ist weg. - Verbuchen wir es unter LEHRGELD

roterosen4 
Beitragsersteller
 21.02.2018, 09:19

Die Gutscheine sind ja auch total egal, sie sollen ja nur als Mittel zum Zweck dienen, um den Dieb zu schnappen. Ich habe Z.b. Einen Amazon Gutschein den ich über meinen Namen eingelöst habe, wenn jetzt jemand versucht, ihn wieder einzulösen, bekommt Amazon ja eine Meldung und wenn ich bei denen nachhaken würde, würde ich bestimmt irgendetwas rauskriegen oder so.

es ist nicht gesagt dass der Einlöser der Gutscheine der Dieb ist, der kann Sie auch gefunden haben. Der eigentliche Dieb hat das Geld genommen und die Gutscheine liegen gelassen. Das bringt nix.

Sei froh dass die Papiere noch da sind. Das Geld kannst verschmerzen, trotzdem blöd. Eine Anzeige wird nix bringen.

abgelaufene Gutscheine werden nicht mehr akzeptiert; da wird kaum ein Name drauf stehen.

sicherlich hast du recht, ,aber sei froh das deine Geldbörse wieder da ist. sonst müsstest du dir jetzt all deine papiere neu beantragen und das kostet auch sehr viel Geld.

eine anzeige gegen unbekannt würde nichts bringen