Forderung einer Urlaubsplanung rechtmäßig?
Hallo in die Runde, ich wende mich mit einer Frage an die "Arbeitsrechtler" unter Euch. Meine Frau arbeitet bei der Firma KiK und erhält einen Jahresurlaub von 36 Tagen. In den Monaten Dezember (Weihnachtsgeschäft) und Januar (Inventuren) herrscht Urlaubssperre. KiK verlangt nun, dass meine Frau im November eine Urlaubsplanung für das Folgejahr vorlegt. Es sind alle 36 Tage zu verplanen, eine Änderung im laufenden Jahr soll nicht möglich sein. Des Weiteren müssen alle Überstunden sofort abgebaut werden, somit kann man sich nicht einmal einen Tag für "Notfälle" aufsparen bzw. ist es nicht möglich kurzfristig mal "abzuhauen", wenn man ein günstiges Reiseangebot sieht. Ist das so eigentlich rechtmäßig oder hat man als Arbeitnehmer nicht das Recht mal eine Woche aufzuheben? Für evtl. Antworten bedanke ich mich im Voraus! Beste Grüße in die Runde . . . .
2 Antworten
Das Unternehmen kann die Erstellung einer Urlaubsplanung verlangen, nicht jedoch, dass es im laufenden Kalenderjahr keine Änderung mehr geben kann. Dann wäre es ja keine Planung, sondern eine Festlegung. Diese ist arbeitsrechtlich nicht zulässig.
Dass Überstunden sofort abgebaut werden müssen, ist zulässig, und ist durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt.
Bei uns ist es so, dass wir 5 Wochen fest verplanen müssen, eine Woche kann man sich aufheben für besondere Fälle. Ich arbeite in einem großen Konzern.
Überstunden müssen bei uns abgebaut werden, sobald es eine Woche ist. Möglich ist es, auch mal nur einen Tag zu nehmen.