Folgetermin beim Arbeitsamt wg. angeblichem Nicht-Erscheinen - Widerspruch?
Hallo :-)
Ich habe mal eine Frage wegen einer Folgeeinladung vom Arbeitsamt.
Ich hatte einen Termin bei meiner Vermittlerin. Da ich an diesem Tag erkrankt bin ( Magen - Darm - Grippe ), habe ich gleich morgens um acht im Callcenter angerufen und Bescheid gesagt. Der Mitarbeiter am Telefon meinte, er wird dies an meine Vermittlerin weiterleiten, ich bekomme einen neuen Termin zugeschickt und ich solle die AU an die Agentur schicken. Die AU hatte ich in die Post geworfen. Zusätzlich habe ich vorher die AU eingescannt und per Mail an meine zuständige Agentur geschickt.
Zwei Tage später bekam ich einen Brief mit einer Folgeeinladung. Ich wäre angeblich ohne Grund nicht zum Termin erschienen, ein Zahlungsstop wurde verhängt. In dem Brief stand ein neuer Termin an dem ich mich dazu äußern soll ( nicht beim Vermittler, sondern in der Eingangszone ).
Ich habe daraufhin im Callcenter angerufen und nachgefragt was da schiefgelaufen ist. Die MItarbeiterin am anderen Ende sagte mir, dass mein Anruf mit der Krankmeldung rechtzeitig eingegangen und aufgenommen wurde, die AU ist ebenfalls eingegangen. Sie meinte der neue Termin wäre somit hinfällig, sie wird dies auch meiner Vermittlerin nochmals mitteilen.
Nun habe ich wieder einen Brief bekommen, das Spiel beginnt von vorn... Ich wäre zum letzten Termin ohne Grund nicht erschienen, die Geldzahlung wird eingestellt, ich habe erneut einen Termin bekommen, an dem ich mich dazu äußern kann.
Lohnt es sich gegen diese Einladung in Widerspruch zu gehen?
Ich werd langsam echt wahnsinnig und für mich fühlt sich das mittlerweile nach Schikane an. Wenn es wenigstens ein sinnvoller Termin beim Vermittler wäre, dann hätte ich kein Problem damit. Aber da hin zu fahren und mich für eine Sache zu rechtfertigen, die schon längst aus der Welt geschafft ist bzw. nachweislich nicht der Wahrheit entspricht finde ich ehrlich gesagt ziemlich unsinnig...
4 Antworten
So, die Sache ist jetzt geklärt. Meine Vermittlerin hat mir nun bestätigt, dass diese "Einladung zur Anhörung" 1. keineswegs "automatisch" rausgeht und 2. dass sie in meinem Fall auch nicht gerechtfertigt ist, somit ist der Termin hinfällig.
Lohnt es sich gegen diese Einladung in Widerspruch zu gehen?
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Gegen Einladungen kan man keinen Widerspruch einlegen ...
warum fährst Du nicht hin nimmst den Termin wahr - offenbar gibt es irgendwas zu besprechen (was nichts mit dem versäumten Termin zu tun hat) und klärst dabei die Sache auf ... ?
Auf der rückseitigen Rechtsfolgebelehrung steht dass der Widerspruch gegen diese Aufforderung zulässig ist.
Ich gehe deshalb nicht "einfach hin", weil für mich, wie schon geschildert, diese Aufforderungen mich zu äußern einfach nur Schikane sind. Es ist defintiv bewiesen, dass die Anschuldigungen haltlos sind. Dies wurde auch von mehreren Callcenter-Mitarbeitern bestätigt und mir wurde von ihnen angeraten, Beschwerde dagegen einzureichen.
Sollten andere Dinge zu klären sein, dann kann das auch in die Einladung geschrieben werden anstatt eine Geldsperre festzulegen und unwahre Dinge anzugeben.
Also echt jetzt mal... ich hab die antworten und kommentare hier gelesen und finde das ganze ein bisschen peinlich.. es wurde keine Sperre angekündigt, sondern lediglich darauf hingewiesen dass eine Sperrzeit im Falle eines Meldeversäumnisses eintreten KANN. Wenn du AU bist und ne Bescheinigung hast passiert nichts.. die zweite einladung geht raus sobald der erste Termin verpasst ist - ganz normales Verfahren das unter anderem auch deinem Schutz dient. Hast du was besseres zu tun als einen 5 Minuten-Termin wahrzunehmen und die Sache kurz zu klären? Es ist ganz unglaublich wie sich viele Leute anstellen und immer gleich von Schikane sprechen.. glaub mir, du bist den Leuten im Amt viel zu egal als dass sie dich Schikanieren würden.. grade die Eingangszonen sind froh um jeden der nicht kommt und den sie nicht Einladen müssen weil die genügend Anderes (wichtigeres) zu tun haben als leuten dem A... nachzutragen. Zusammenfassend ist die ganze Frage inklusive der Antworten und Kommentare einfach nur peinlich...
Wobei handelt es sich zu 100 prozent um eine vorläufige Zahlungseinstellung handelt und nicht um eine Sperrzeit. Das ist ein ziemlicher unterschied und dient dazu Überzahlungen zu vermeiden. Ich habe gelesen.
vorerst eingestellt wurde.
Bitte trotz großem Kritik ausüben die Frage und Erklärungen richtig lesen und auch verstehen ;-)
Ich habe es anfangs bereits gesagt, eine Geldsperre wurde VERHÄNGT und nicht nur angedroht.
Gegen die angekündigte Sperre auf jeden Fall Widerspruch einlegen!
Wenn alles nachweislich eingegangen und aufgenommen wurde und es wird weiter ignoriert, bis zum Chef der Anstalt gehen.
Der neue Termin ist aber für deinen ausgefallenen Termin.
Nein der neue Termin ist nicht der Ersatz für den Ausgefallenen.
Der neue Termin ist in der Eingangszone und ist dazu da, dass ich mich rechtfertigen kann warum ich nicht zum Termin kam. Steht so in der Einladung und wurde mir telefonisch auch nochmal bestätigt.
Aus diesem Grund möchte ich gegen den Termin ja Widerspruch einlegen.
Dein Termin war aber ausgefallen. Und der wurde neu anberaumt. Egal, ob du dich dann dabei noch zum "Vorfall" äußern sollst.
Im übrigen ist das üblich, dass man zusätzlich zu seiner schriftlichen Aussage eine mündliche Aussage tätigt, um eventuelle Missverständnisse auszuräumen.
Richtig, der Termin beim Vermittler war ausgefallen.
Den neuen Termin habe ich aber nicht als "Vermittlungsgespräch" beim Vermittler bekommen, sondern als Anhörung für angeblich grundloses Nicht-Erscheinen zum Vermittlungsgespräch, bei einem anderen Mitarbeiter.
Ich wurde auch im Callcenter auf meine Nachfrage nochmals darauf hingewiesen, dass der Termin KEIN Ersatztermin für das Vermittlungsgespräch ist. Er ist lediglich ein Anhörungstermin warum ich angeblich unentschuldigt nicht kam.
Ein Ersatztermin beim Vermittler folgt erst wenn das "Nicht-Erscheinen" geklärt ist.
Naja, dann kläre das doch auch mal persönlich. Ich kläre überall alles persönlich, dann kann mir auch keiner sagen, er hätte was nicht bekommen.
Persönlich kläre ich das gern mit meiner Vermittlerin.
Meine Frage ist jedoch, kann ich gegen diese Schikane irgendwie vorgehen? Denn es kann ja nicht angehen, dass ich mich nachweislich orgnungsgemäß AU melde und mir trotzdem unterstellt wird ich hätte dies nicht getan, dass das Geld gesperrt wird und dass sinnlose Anhörungstermine anberaumt werden in denen ich mich für längst bewiesene Dinge rechtfertigen soll.
Du kannst in Widerspruch gehen, so wie ich es vorhin schon geschrieben habe. Deine Meldungen sind ja im Computer der Servicestelle des Amtes verzeichnet, von daher auch nachweisbar.
Ich habe von einer Callcenter-Mitarbeiterin der AfA die Info bekommen zusätzlich Beschwerde gegen dieses Vorgehen einzulegen.
Zitat " Kann ja wohl nicht angehen dass dort anscheinend eine Hand nicht weiß was die andere macht."
Das ist so nicht ganz korrekt.
Es wurde nicht "nur" darauf hingewiesen, dass eine Sperre eintreten kann.
Im Schreiben steht dass die Geldzahlung vorerst einge