Fluchttüren im Kleingewerbe
hallo, ich habe eine frage zu fluchttüren , da ich mir mit meinem chef nicht einig bin. Wir haben ein Mehrfamilienhaus in der Innenstadt und haben im Erdgeschoss eine kleine Gastronomie also eine kleine Bar oder Restaurant und haben dort zwei Eingangstüren. Beide Türen sind gleichzeitig auch Fluchttüren und sind so auch gekennzeichnet. Meinem Wissens nach müssen Fluchttüren immer in Fluchtrichtung aufgehen also in diesem Fall nach außen auf den Gehweg. Mein chef behauptet jetzt aber da es sich nur um ein kleingewerbe handelt würde da eine Ausnahme gelten und sie dürften nach Innen aufgehen . kann mir jemand sagen ob es diese regelung überhaupt gibt und wenn ja wo ich sie nachschauen kann oder ob mein chef da gerade einen riesen fehler macht? ich habe ja versucht im zu wiedersprechen da es mir nicht richtig vorkommt allerdings hatte ich ja auch keine beweise die seine aussage wiederlegen ? Ich möchte halt nur nicht das wir einen riesen fehler machen und ich vielleicht nachher dann anschiss bekomme da mein chef manchmal so eine art hat " wieso hast du das denn so geplant( obwohl ich es ja anders gesagt habe er schiebt die schuld gerne anderen zu)" danke schonmal im vorraus falls es wichtig ist wo das gebäude steht NRW in köln
3 Antworten
Wende dich doch mal an eine Firma die sich mit Brandschutz in gewerblichen Räumen befasst. Findest du im Branchenbuch. oder direkt an die Stadt bzw., Feuerwehr von Köln. Die kann man auch über die Amtsnummer anrufen.
Eigentlich haben sie beide Recht. "Fluchttüren müssen mit einem Griff in voller Breite geöffnet werden können" und "Eine Fluchttür muss sich in Fluchtrichtung öffnen". Bei Türen von Ladenlokalen, welche auf den Gehweg öffnen, ist die Gefahr, dass jemand durch diese nach aussen öffnende Tür geschädigt wird zu gross. Bei vorhanden in Lokalen mit geringem Gefahrenpotential wird dies auch nicht geändert werden müssen. Sollte die Behörde die Gefahr als groß einstufen, wird Ihr Chef die Tür soweit nach Innen versetzen müssen, dass diese nach Aussen aufgeht, jedoch nicht in den Gehweg ragt.
Die Türen müssen aufgesperrt werden können, sodas sie nicht wider einfach geschlossen werden können. Dann geht das auch. Wo man das nachlese kann, kann ich aber leider nicht sagen. Aber bei uns im Laden, ist das auch so und wir haben schon offt eine Kontrolle gehabt, wo das so in Ordnung war.:-)