Fitnessstudio Sonderkündigung ohne Fristsetzung?
Guten Abend,
Ich bei einem Fitnessstudio seit dem 01.02.2017 angemeldet und wollte mich im Fitnessstudio abmelden da ich mich dort unwohl fühle wegen Unfreundlichkeit und Beleidigungen, da die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt (das heißt 3 Monate vor dem 01.02.2019) kann ich mich regulär nicht mehr beim Fitness abmelden und laut paragraph 314 kann man das theoretisch machen und meine Frage ist, wie soll ich da jetzt vorgehen?
1 Antwort
Objektiv gesehen ist "ich fühle mich nicht wohl" kein "wichtiger Grund" für eine außerordentliche Kündigung. Das heißt, du kannst versuchen über die Beleidigungen eine außerordentliche Kündigung durchzusetzen. Dazu musst du aber irgendwo dokumentieren, wer dich wann womit beleidigt hat.
Dann schreibst du eine außerordentliche Kündigung. Das Studio wird dem vermutlich widersprechen und dann musst du es mit einem Anwalt vor Gericht durchsetzen. Ob das allerdings klappt, weiß ich nicht. Das hängt davon ab, ob der Richter das als "wichtigen Grund" ansieht. Ich würde es halt mal probieren. Wenn sie annehmen, ist es gut. Wenn sie widersprechen, kannst du dir ja immer noch überlegen, ob du zum Anwalt gehst, oder nicht.
Ich würde halt nicht mit irgendwelche Schummelleien oder so anfangen, wie zB ein gefälschtes Attest oder so. Wenn das rauskommt, bekommst du Hausverbot, Schadenersatz und so weiter.