Pkw Standheizung vor dem Schlafzimmerfenster?
In unserem Wohngebiet ist es baulich leider so beschaffen,dass der Pkw Stellplatz des Obermieters unmittelbar neben meinem Schlafzimmerfenster ist und jetzt in den Wintermonaten morgendlich ein halbe Stunde die Pkw Standheizung betrieben wird,so das die Nachtruhe durch die z.T.piependen und recht laut brummenden Geräusche unterbrochen wird,bei Schichtarbeitern nicht wirklich schön.Als ich das Gespräch suchte erfolgte keinerlei Reaktion.Zumal es die Möglichkeit gäbe den Pkw mit unter den danebenliegenden Carport zu stellen.Was kann ich noch dagegen tun,außer wie heut erfolgt, mich auf schriftlichem Wege an die Besitzer zu wenden?
5 Antworten
Fordere den Herrn nachdrücklich und unter Hinweis auf rechtliche Schritte auf, die Ruhestörung zu unterlassen. Wenn der Mann uneinsichtig bleibt, kannst Du ihn mit guten Erfolgsaussichten verklagen:
Unzulässiger Betrieb einer Standheizung vor Wohnhaus
Urteil zu: Standheizung Ruhestörung
Ein Autofahrer ließ im Winter an Werktagen regelmäßig zwischen 5 Uhr 45 und 7 Uhr 15 die Standheizung seines Pkws laufen, um dann mit einem eis- und schneefreien, vorgewärmten Fahrzeug losfahren zu können. Er parkte den Wagen ordnungsgemäß vor einem Wohnhaus. Ein Bewohner, dessen Schlafzimmer zur Straße lag, fühlte sich durch die Lärmentwicklung der Standheizung beeinträchtigt und bat, die Lärmbelästigung einzustellen. Da der Autofahrer nicht bereit war, sich einen anderen Stellplatz zu suchen, kam es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Das Gericht ließ ein Sachverständigengutachten erstellen, durch das eine von der Standheizung ausgehende, ganz erhebliche Lärmbeeinträchtigung von 55 Dezibel im Schlafzimmer des klagenden Anwohners festgestellt wurde. Dieser konnte ferner nachweisen, dass er durch die ständigen Schlafunterbrechungen gesundheitliche Schäden davongetragen hatte.
Das Amtsgericht gab dem Interesse des Anliegers auf ungestörte Nachtruhe Vorrang vor dem Interesse des Autofahrers an einem vorgeheizten Auto und verurteilte diesen, den Betrieb der Standheizung in unmittelbarer Nähe des Anliegers künftig zu unterlassen. Dies hielt das Gericht auch deshalb für zumutbar, da in ausreichendem Abstand genügend Parkraum zur Verfügung stand.
Urteil des AG München vom 07.01.2005 123 C 3000/03
Vielen Dank,ich hatte dem Pkw Besitzer gestern einen Brief zukommen lassen und ein derartiges Urteil angeheftet,ohne Einsehen heute morgen dieselbe Situation wieder.
Dennoch stellt der Betrieb einer Standheizung unter Nachbars Schlafzimmerfenster eine vermeidbare Belästigung dar, die nicht geduldet werden muss. Zumal es hier ja zumutbare Alternativen gibt.
Schriftlich an den Vermieter wenden. Er muss Abhilfe schaffen. Notfalls die Miete kürzen.
Vielen Dank,ich hatte auch schon an Mietminderung gedacht.Interessant wäre nur noch wieviel Prozent man diese senken könnte.Gestern hatte ich dem Pkw Besitzer einen Brief zukommen lassen,mit einem angehefteten Urteil,keinerlei Einsehen-heute morgen das selbe Szenario wieder.
Rechtlich gesehen kannst du nichts tun. Die Standheizung ist zugelassen und darf überall und jederzeit betrieben werden (ausgenommen in einigen Tiefgaragen vielleicht).
Auch für den Betrieb einer zugelassenen Standheizung gelten u.a. die Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Auch gebietet es die allgemeine Rücksichtnahme, die Standheizung nicht wahllos überall und jederzeit zu betreiben.
Äh, ich rede rein über den rechtlichen Aspekt. Zugelassen = Betriebsbewilligung.
Alles andere müsste er in einem Gespräch klären. Was aber, so wie ich das heraus lese, nicht sehr erfolgversprechend ist.
Du kannst Dich nur an den Vermieter wenden, falls Ihr in Mietwohnungen wohnt.
da verstehe ich den Autobesitzer aber auch nicht, wenn er schon die Möglichkeit hat einen Carport zu benutzen, dann soll er es doch tun, dann brauch er bei Schneefall nicht auch noch den Schnee vom Auto entfernen
Das ist ein absoluter Spezialfall, den du hier ansprichst. 55 dB im Schlafzimmer? Da wäre sogar ich vor Gericht gezogen. Aber soviel macht eine normale Standheizung nicht mal in einem Meter Abstand. Nicht mal halb so laut (53 dB).