Fiktive Abrechnung bei finanziertem Auto?
Hallo.
Ich finanziere im Moment ein Auto und mir ist letzte Woche ein Auto ins Heck gerollt. Der Schaden beträgt laut Gutachten ca. 1700€. Ich würde mir eig. gerne das Geld auszahlen lassen, die Bank bei der in finanziere gibt mir diese Möglichkeit aber nicht. Ich darf entweder a) den Schaden reparieren lassen oder b) das Geld direkt an die Bank auszahlen lassen um die Laufzeit zu verkürzen.
Ich weiß dass mir streng genommen das Auto nicht gehört (noch nicht) aber ich würde trotzdem gerne entscheiden dürfen was ich mit dem Geld mache...
Hatte evtl. jemand schon mal einen ähnlichen Fall und kann mir sagen ob er/sie evtl. doch noch die Bank überreden konnte den Betrag auszuzahlen.
Danke und Viele Grüße
Nickich
4 Antworten
Wenn du eine Bank kennst, die dazu neigt Geld zu verschenken, kannst du es ja mal versuchen.
Genau deswegen wird das Fahrzeug ja als Sicherheit für den Kredit verpfändet.
Noch weniger konntest Du nicht schreiben?
Ich weiß dass mir streng genommen das Auto nicht gehört (noch nicht) aber ich würde trotzdem gerne entscheiden dürfen was ich mit dem Geld mache...
Tja, das Problem ist, dass Du den Schaden eines Dritten liquidieren möchtest. Die finanzierende Bank hat derzeit einen Schaden, nämlich dadurch, dass das an sie sicherungsübereignete Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wurde.
Hatte evtl. jemand schon mal einen ähnlichen Fall und kann mir sagen ob er/sie evtl. doch noch die Bank überreden konnte den Betrag auszuzahlen.
Das wird wohl nichts werden. Man hat Dir zwei faire Möglichkeiten genannt, wie die Sache ablaufen kann.
Ich darf entweder
a) den Schaden reparieren lassen oder
b) das Geld direkt an die Bank auszahlen lassen um die Laufzeit zu verkürzen.
......ich würde trotzdem gerne entscheiden dürfen was ich mit dem Geld mache...
Du darfst auch selber entscheiden was mit dem Geld geschieht. Da dir das Auto aber nicht gehört hast du eben nur zwei Entscheidungsmöglichkeiten. Diese sind auch beide sehr sinnvoll und richtig - auch in deinem eigenen Interesse.
Es ist sowohl in deinem Interesse als auch im Interesse des Kreditgebers (Eigentümers) das dass Darlehen (offener Betrag / Restschuld) nicht wesentlich höher ist als der aktuelle Wert des Autos. Das Auto hat durch den Unfall nun einmal erheblich an Wert verloren. Aus diesem Grund geht auch eine merkantile Wertminderung stets an die Leasingbank und nicht den Fahrzeughalter.