DEVK, Schaden auszahlen lassen oder durch Werkstatt beseitigen?

4 Antworten

Für Schäden in dieser (mutmasslichen) Größenordnung gibt es keine Gutachten - wie sollten sich diese 150 bis 350 EUR auch rechnen!?

Eine Abrechnung nach Kostenanschlag kann nur ohne MwSt, Verbringungskosten und weiterer nicht angefallener Kosten erfolgen.

Zwei große Kratzer unbekannter Ursache könnten auch 2 unabhängige Schäden sein, für die jeweils ein Selbstbehalt fällig wird.

Dazu kommt die eventuelle Hochstufung.

Lextorsly 
Beitragsersteller
 02.04.2015, 03:13

Ich verstehe nicht was sie damit meinen genau?

Lextorsly 
Beitragsersteller
 02.04.2015, 03:08

Ja gut ich denke 2 Türen lackieren zu lassen kostet mehr als 500€. Kann ich mir das Geld den auszahlen lassen wenn ich ein Kostenvoranschlag bekommen hab. Bin dann ja nicht gezwungen es dort zu machen oder doch ?

mig112  02.04.2015, 03:10
@Lextorsly

Eine Abrechnung nach Kostenanschlag kann nur ohne MwSt, Verbringungskosten und weiterer nicht angefallener Kosten erfolgen.

Ich versuche nochmals zu erklären, was @Mic richtigerweise geantwortet hat:

1. Es kann sein, dass die beiden Kratzer unterschiedliche Ursachen haben. Dann würden sie unabhängig voneinander als zwei getrennte Schäden gesehen. Somit würde die SB von 300,00 € zwei mal anfallen, also 600,00 € und die Hochstufung auf Basis nicht von einem, sondern zwei Schäden erfolgen. Damit würde eine Regulierung über die Vollkaskoversicherung keinen Sinn machen, da eine offiziell durchgeführte Reparatur in dieser Höhe liegen dürfte.

2. Sollte es sich definitiv nur um einen Schaden handeln könnte die Regulierung über die VKV Sinn machen. Der Sachverständige der Versicherung würde ein Gutachten machen und darin die Netto-Reparaturkosten nennen. Auf diesen Betrag hat man Anspruch (abzgl. SB), wenn das Fahrzeug nicht repariert würde. Läßt man es dagegen in der Werkstatt reparieren, bekäme man zusätzlich die Mehrwertsteuer ersetzt, die man dann ja zusätzlich zu bezahlen hätte. Je nach abgeschlossenem Vertragsumfang bekäme man dann auch noch weitere Kosten, z.B. für das Überführen des Fahrzeugs (ist aber in Deinem Fall, bei Kratzern, nicht erforderlich) oder einen Leihwagen bezahlt. Genaueres hierzu sagt Dir Dein Vertreter, der Deinen Vertragsinhalt genauestens kennt.

Wie hoch ist denn deine SB? Je nach dem, wie hoch sie ist, macht es unter Umständen gar keinen Sinn, den Schaden der Versicherung zu melden, da dich das unterm Strich teurer kommen kann ...

Ansonsten: wenn du keine Werkstattbindung bei deiner Versicherung abgeschlossen hast, kannst du dir das auch auszahlen lassen.

siola55  03.04.2015, 22:02

den Schaden der Versicherung zu melden, da dich das unterm Strich teurer kommen kann...

... und die Schlechterstufung nicht vergessen!

Lextorsly 
Beitragsersteller
 02.04.2015, 03:05

300€ ist meine SB bei Vollkasko, von einer werkstattbindung weis ich nichts, aber vor 2 Jahren hab ich ne Delle bekommen vom bekannten, da hab ich es ausgezahlt bekommen.

Hi Lextorsly,

als erstes würde ich mir von der Versicherung ausrechnen lassen, bis zu welcher Schadenhöhe sich eine Übernahme des Schadens für dich besser stellt als eine Abrechnung mit der Versicherung mit Eigenbeteiligung sowie Schlechterstufung in der SF-KLasse!

Gruß siola55