Füherschein nicht zugeschickt bekommen?
Hallo , ich bin gestern 18 geworden und eigentlich sollte ich den Füherschein zugeschickt bekommen. Ich habe meinen Füherschein ( BF17) letztes im November bestanden und seitdem fahre ich ja immer mit den Begleitpersonen. Jetzt ist meine Frage, ich bin 18 habe aber meinen Karten Füherschein nicht zugeschickt bekommen. Habe also nur die Prüfungsbescheinigung zum BF17. Darf ich den jetzt trotzdem schln alleine fahren mit der Bescheinigung oder darf ich nur mit dem Karten Füherschein alleine Fahren?
7 Antworten
Du bist grade mal einen Tag jung 18 Jahre alt. Die schicken den schon noch und solange würde ich warten, bis Du Dich allein hinters Steuer setzt. Gibt gibt es nur unnötige Probleme, falls Du kontrolliert werden solltest.
Die werden von einem Amt geschickt. Meinste, die würden das tatsächlich so genau nehmen und sich einen Vermerk machen: Au, der hat Geburtstag, da schicken wir das natürlich sofort los.
Wenn es in zwei Wochen nicht da ist, geh mal persönlich hin und frag nach. Wahrscheinlich liegt der da abholbereit .
lg Lilo
noch und solange würde ich warten, bis Du Dich allein hinters Steuer setzt. Gibt gibt es nur unnötige Probleme, falls Du kontrolliert werden solltest.
Es gibt keinerlei Probleme im Inland mit der Prüfbescheinigung, die Auflage mit der Begleitperson endet mit dem 18. Geburtstag.
Es gibt allenfalls Probleme wenn sie sich allein hinters Steuer setzt und ins Ausland fährt. Mit dem 18. Geburtstag dürfen Inhaber des BF17 alleine fahren und die entsprechende Bescheinigung gild in Verbindung mit einem Ausweisdokument noch 3 Monate auch als Führerschein.
Meinste, die würden das tatsächlich so genau nehmen und sich einen Vermerk machen: Au, der hat Geburtstag, da schicken wir das natürlich sofort los.
Wie sonst meinst Du dass dies gemacht wird? Dass da alle paar Wochen mal Jemand Alles durchgeht und die raussucht denen man den Führerschein zuschicken muss?
Und zu guter Letzt rätst Du tatsächlich 2 Wochen zu warten, auf das Recht alleine Fahren zu dürfen zu verzichten?
Du darfst, auch wenn Du diesen Kartenführerschein nicht hast, mit der Bescheinigung BF17 in Verbindung eines Ausweisdokuments völlig problemlos alleine Auto fahren.
Damit Du völlig beruhigt sein kannst (schliesslich gibt es hier unterschiedliche Antworten und warum sollte man völlig Unbekannten einfach so glauben) brauchst Du eigentlich nur die Bescheinigung BF17 aufmerksam durchzulesen, die Antwort steht sogar da drin.
Da steht doch dass Du Fahrzeuge der Klasse B (BE, evtl durchgestrichen), AM und L fahren darfst. Einen Absatz darunter steht dann dass zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B (und etwaig BE) bis zum 30.10.2018 (wenn ich das nun richtig gerechnet und verstanden hab) min eine der nachfolgend aufgezählten Personen mitführen musst. Diese Auflage ist mit einem Datum versehen wann die abläuft!!! An dem Tag vor Deinem 18. Geburtstag ist diese Auflage abgelaufen.
Die Bescheinigung kannst Du noch bis zu 3 Monate als "Führerschein" verwenden, selbst danach wäre es lediglich eine kleine Ordnungswidrigkeit wenn Du bei einer Kontrolle immernoch nicht den Kartenführerschein vorzeigen kannst.
Du darfst 3 Monate noch mit dem BF-Führerschein fahren, ab dem 18. Geburtstag auch alleine.
Auf dem Dokument steht eine Frist drauf (das ist 3 Monate nach Deinem 18. Geburtstag), wie lange das gültig ist.
Zumindest steht das auf dem Dokument, das meine Tochter bekommen hat.
Ab 18 darfst Du im Inland ohne Begleitperson fahren. Die Prüfbescheinigung gilt weiterhin 3 Monte nach dem 18. Geburrstag als Nachweis der Fahrerlaubnis.
Den Kartenführerschein einfach innerhalb den drei Monaten abholen.
Du kannst jetzt auch alleine fahren.. sie ist noch gültig, meist 3 Monate noch. :)
Gestern war in mehreren Bundesländern Feiertag, und heute in anderen .. die Karte ist sicher bald da.