Feuerwehreinsatz bei Gasgeruch - Fehlalarm - Kostenerstattung?

4 Antworten

Nehmt eine Rechtsberatung wahr.die ist mit Sicherheit billiger als der Einsatz.

Soweit ich weiß,wendet man heutzutage das Prinzip an:

Wer anruft zahlt:

Hier auch mal ein Link mit einem Urteil dazu:

http://www.recht-find.de/wer_ruft_zahlt.htm

Ob das in Eurem Fall gilt,sollte ein Anwalt klären.

Die Hausverwaltung hat uns jetzt eine saftige Rechnung für den Einsatz von Feuerwehr/Schlüsseldienst/Polizei versprochen. Wir haetten also unseren Urlaub eigentlich verfallen lassen und einem Handwerker einen Zugang zu unserer Wohnung verschaffen müssen oder eben den Verdacht erst gar nicht melden sollen.

Ihr hättet zumindest den Zugang zur Wohnung gewährleisten müssen durch Hinterlegung des Schlüssels.

Was und in welcher Höhe Ihr bezahlen müsst,sollte ein Rechtsanwalt klären!

Ich denke mal das wird weit über 1000 € Kosten,daher lohnst sich mit Sicherheit eine Beratung.

MFG

Johnny

ProfDrHouse  06.04.2012, 18:49

wasser im keller ist auch keine gefahr sondern nur ein schaden den genauso eine firma entfernen kann die darauf speziallisiert ist und einen notdienst anbietet denn wenn das wasser noch etwas länger drin ist dann macht das kein unterschied der schaden bleibt der gleiche und gefahr entsteht dadurch auch nicht.

Wer anruft zahlt stimmt wenns mutwillig oder sinnlos war. Gasgeruch der sogar nachgewisen wird ist zählt da dank ich nicht drunter denn das ist eine Gefahr.

johnnymcmuff  06.04.2012, 20:23
@ProfDrHouse

So sehe ich das auch.Wenn Gasgeruch da ist,sollte man anrufen dürfen,auch wenn es sich hinterher als harmlos herausstellt.

Dafür sollte man auch nicht bestraft werden!

Im Zweifel immer. Wenn es in der Wohnung nach Gas richt ist sicherlich nicht sofort die Feuerwehr zuständig, sondern die Gaswerke. Ihr habt den Gasgeruch gemeldet und eure Pflicht getan. Als Grob Fahrlässig ist bei euch eventuell nur zu werten, dass kein Wohnungsschlüssel hinterlegt wurde sonst nicht und wenn es geknallt hätte wäre ein solcher auch bestimmt nicht mehr nötig gewesen. Die Feuerwehr, ob Fehlalarm oder berechtigt, ist immer verpflichtet auszurücken und da heisst es : Lieber einmal zuviel als...... Der Feuerwehreinsatz ist von euch also nicht zu bezahlen, da ihr die nicht gerufen habt. Notfalls heisst es: Wer die Musik bestellt, bezahlt auch. Wenn es hart kommt dürft ihr den Schlosser bezahlen und das dürfte dann auch strittig sein. Anders würde es sein, wenn ihr ein Fake losgelassen hättet, nur dann wird es teuer. Alles andere dürfte Blabla sein. Wenn alle Stricke reissen verbleibt nur der Gang zum Anwalt und der wird sicherlich nichts anderes sagen.

Wenn ihr schon einen solchen Schaden meldet, könnt ihr nicht einfach in Urlaub fahren, ohne dem Hauusmeister, oder einer Vertrauensperson einen Schlüssel zu hinterlassen. Dafür tritt keine Versicherung ein.

Da habt ihr es ja billigend in Kauf genommen, dass eure Wohnung aufgebrochen werden musste.

Versuchsmal mit der Senatsverwaltung für Inneres ,die Sind für sowas zuständig.