feststellung einer urkundenfälschung
ich hab mal eine blankounterschrift auf einem weißen blatt papier gegeben, 2 jahre später hat einer einen text darüber geschrieben und meine unterschrift stand natürlich darunter. kann man über ein gutachten feststellen das text und unterschrift nicht zur selben zeit erfolgt sind? hat einer ne ahnung was so ein gutachten kostet und ob es vor gericht als urkundenfälschung bestand hat.
5 Antworten
Mei, da bist aber auch sehr leichtsinnig, wenn du jemandem Blankounterschriften gibst!!! Du solltest dir einen Anwalt suchen. Sicher kann ein Gutachter feststellen, das deine Unterschrift schon ca.2 Jahre alt ist, der Druck auf dem Papier aber erst "x-Monate". Dafür brauchst du aber einen Gutachter (keine Ahnung was das kosten wird) und einen Anwalt, der dafür sorgt, das der Gutachter das original-Dokument bekommt und untersuchen kann. Ich hab ja keine Ahnung um welche Summen es geht, aber am ende ist es einfacher das du mal mit demjenigen Sprichst, dem du deine "Blankounterschrift" anvertraut hast und ihr dann zu einer Einigung kommt. Ich wünsche dir viel Erfolg!
Über die Kosten kann ich kaum Etwas sagen, aber die musst Du im Fall einen Verrurteilung des Betrugers sowieso nicht zahlen...
Und dem Sachverständiger musst Du auch nicht bestellen. Das wird das Gericht veranlassen müssen.
Anzeige erstatten reicht erstmal.
Es läßt sich in so ein Fall leicht feststellen wann beide Schrifften erfolgt sind..
Dass es leichtsinnig ist blanko zu unterschreiben brauche ich nicht heraus zu posaunen, nej?
Es ist technisch sehr äufwändig aber möglich. Ein Richter wird ein Gutachten nur anordnen, wenn die Kosten auch in einer Relation zum Schaden stehen. Wenn also z. B. über Deine Unterschrift ein Vertrag geschrieben wurde, der Dich verpflichtet, monatlch 5.000 € zu zahlen, wird es eher ein Gutachten geben als wenn Du mit dem Vertrag Dein Handy für 100 € verkaufst. Letztendlich zählt vor Gericht die Glaubwürdigkeit - wie wahrscheinlich es ist, dass Du den Vertrag so abgeschlossen hättest. Aussage gegen Aussage gibt es nicht, Richter erkennen oft schnell, wer lügt.
vermutlich. nein...
es sei denn es geht um wichtigstes, dann würde man wohl was finden
denke nicht, dass man ein gutachten darüber erstellen kann. aber du kannst den vertrag natürlich anfechten und wenn der richter dir glaubt, hast du gewonnen.