Standesamtliche Hochzeit ohne Unterschrift?

6 Antworten

Ich finde es lustig, wie sich die Antworten stellenweise widersprechen. Wem glaubst Du jetzt mehr? Der Referenz auf das Standesamt oder den Antworten der GF-"Fachleute"?

Genaugenommen müsstest Du alle Antworten gegenchecken.

Das zeigt einfach nur, dass man Antworten auf reine Sachfragen einfach in die Tonne treten kann.

Aber deshalb füge auch ich eine Auskunft bei (die Du auch selbst recherchiert haben könntest; hat ja nur wenige Sekunden gedauert):

"e) Heiratsbuch

Beim Standesamt wird u.a. ein Heiratsbuch geführt. Darin ist die Eheschließung einzutragen. Die Eintragung soll im Beisein der Ehegatten und auch der etwaigen Trauzeugen erfolgen, die auch mit unterschreiben. Die Ehegatten unterschreiben mit dem von ihnen bestimmten Ehenamen, sofern sie schon einen Ehenamen gewählt haben. Ansonsten unterschreiben sie mit ihrem bisherigen Namen. Die Unterschrift ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Eheschließung. Vielmehr dient die Unterschrift im Heiratsbuch als Beweis."

(Quelle: http://www.anwaltskanzlei-dr-zecher.de/adz/index.php?id=durchfuehrung )

Nein, ohne Unterschrift ist man nicht offiziell verheiratet

Ohne Unterschrift ist man auch nicht verheiratet.

Ja, ist man

https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/standesamt/artikel.248557.php

Die standesamtliche Eheschließung im rechtlichen Sinne

Die standesamtliche Eheschließung im rechtlichen Sinne ist an sich ein privatrechtlicher Vertrag zwischen den beiden Partnern. Damit dieser Vertrag jedoch rechtsgültig zustande kommt, ist eine bestimmte Form vorgeschrieben. Die Partner müssen ihre Erklärung vor einem Standesbeamten abgeben. Die Ehe ist in dem Moment geschlossen, wenn beide Partner die Fragen des Standesbeamten bejaht haben und der Beamte die Antworten deutlich gehört hat. Wenn danach die Ehepartner den Heiratseintrag nicht unterschreiben, hat dies keinen Einfluss auf die Rechtsgültigkeit der Ehe.


Ist man dann trotzdem verheiratet aber kann es eigentlich gar nicht beweisen

Ich würde sagen: Ja.

Denn soweit mir in Erinnerung  ist, muss unterschrieben werden - und zwar so:

Unterschriften: der Ehebucheintrag wird vom Brautpaar, den Trauzeugen und von der Standesbeamtin/dem Standesbeamten unterschrieben. Derjenige Ehegatte, dessen Name sich durch die Eheschließung geändert hat, muss schon mit seinem neuen Familiennamen unterschreiben.

https://www.hochzeit-perfekt-geplant.de/artikel/standesamt-kirche/standesamt-ablauf.html

Trauzeugen müssen aber nicht mehr sein.