Ferienjob trotz Gewerbe?

2 Antworten

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Du kannst in allen Einkunftsarten Einkünfte haben. Die werden im Rahmen der Erklärung ermittelt und später vom Finanzamt nach kurzer Prüfung übernommen (veranlagt).

Grundsätzlich können die Arbeitnehmertätigkeit und das Gewerbe sogar identisch sein. Beispiel: Eine Schreibkraft hat ein Gewerbe als Schreibbüro.

Bei vielen dieser Internettätigkeiten wird allerdings Deine Freude endlich sein. Also Finger weg von SMS-Beantwortung und E-Mails beantworten für 20 oder 40 Euro pro Stück. Solltest Du dabei sein auf so etwas hereinzufallen, dann frage gern bei mir nach. Ich schildere Dir gern die jeweilige Tätigkeit und kann Dir dann gern die Falle erläutern. Bis hin zum Besuch der Polizei.

Viel Erfolg bei der Jobsuche!

Dirk-D. Hansmann  20.03.2014, 13:32

Oh, meine Ergänzung wurde geschluckt:

Als Gewerbetreibende hast Du immer eine Steuererklärung abzugeben. Auch wenn keine Steuer anfällt. Das Finanzamt setzt unterhalb der etwa 8.000 Euros nur keine Steuer fest. Kirchensteuer in Ausnahmefällen, das kommt aber auf das Bundesland an.

Die 17.500 ist die Grenze bei der Kleinunternehmereigenschaft - Dabei geht es ausschließlich um die Umsatzsteuer.

solodze 
Beitragsersteller
 20.03.2014, 19:34
@Dirk-D. Hansmann

Super, danke. So hatte ich das auch verstanden. Bei den Jobs die ich gern machen möchte, würde es eher um Texterstellungen und Datenerfassungen gehen, die je nach Umfang und Menge mit Entgelten zwischen 3 und 10 Euro entlohnt werden. Wissen Sie denn möglicherweise auch über die Besteuerung bescheid? Das Gesamteinkommen würde ja dann zusammengeworfen werden und bliebe steuerfrei solange ich unter dem Grundfreibetrag von ca. 8300 im Jahr bliebe, ist das korrekt?

... grundsätzlich ist das kein Problem, je mehr Du nur Verdienst, desto mehr musst Du dann auch versteuern. Und wenn Du ein Kleingewerbe hast, bist Du mit jeder anderen Tätigkeit, bei der Du zusätzlich Geld bekommst, immer weiter mit im Boot, da Du dann die bestehenden Freigrenzen überschreitest.

solodze 
Beitragsersteller
 19.03.2014, 18:45

Somit wird das Einkommen aus dem Ferienjob und das aus der selbstständigen Tätigkeit addiert und darf die allgemeinen Freibeträge nicht übersteigen, damit ich keine Steuern zahlen muss und in meiner Familienversicherung bleiben kann, richtig?

onclescrooge  19.03.2014, 19:43
@solodze

Bei einem angemeldeten Gewerbe gibt es keine Freibeträge. Du musst nach entsprechender Bilanzierung aller Ausgaben und Einnahmen jedes positive Ergebnis versteuern. Weiterhin musst Du eine Steuererklärung abgeben. Machst Du das nicht, wird das Finanzamt Deine Einnahmen schätzen und nach dieser Schätzung musst Du diie Steuer bezahlen. Also alles nicht so einfach wie Du Dir das evtl. denkst. Überlege Dir das mit dem Gewerbe lieber noch mal.

solodze 
Beitragsersteller
 19.03.2014, 21:05
@onclescrooge

Achso, ich hatte es so verstanden, dass die Einkommenssteuer erst anfällt wenn man über ca. 8000 Euro im Jahr verdient. Da alles was darunter liegt doch normalerweise steuerfrei bleibt? Und Umsatzsteuer würde durch die Kleinunternehmerregelung doch normalerweise auch nicht anfallen oder?

onclescrooge  19.03.2014, 21:44
@solodze

... das entscheidet im Endeffekt das Finanzamt. Umsatzsteuer nein, da hast Du recht, solange Du unter 17.500 € bleibst. Einkommenssteuer ? der Staat will von Deinem Gewerbe ja schließlich auch etwas haben. Ob es da einen Freibetrag gibt ( 8000 €) und wie der gewertet wird, ist mir nicht bekannt.