Fehlüberweisung vom Finanzamt
Das Finanamt hat irrtümlich einen Betrag auf mein Konto gebucht. Auf Nachfrage dort wurde mir gesagt "klar, unser Fehler. Es wäre nett wenn Sie es zurückbuchen aber sie können auch nichts machen und das Geld behalten..." Auf weitere Frage von mir wurde dann erklärt wenn der rechtmäßige Empfänger sich meldet würde das FA für den Schaden aufkommen... Kennt sich wer damit aus??? Ich möchte keine Probleme bekommen und die Aussage kommt mir recht merkwürdig vor...
13 Antworten
Mache Dir keine Sorgen, Du brauchst überhaupt nichts machen - zumindest im Moment noch nicht. Spätestens bei der nächsten Steuerberechnung, eventuell bei der KFZ-Steuer, wird der Betrag mit eingerechnet und zusätzlich zum fälligen Steuerbetrag von Deinem Konto per Lastschrift eingezogen. Hast Du das Geld zu diesem Zeitpunkt nicht verfügbar, platzt die Lastschrift, es entstehen Dir Kosten und Sollzinsen.
Also: Schriftlich das Finanzamt informieren und um Kenndaten für eine Rücküberweisung (Kontoverbindung, Verwendungszweck etc.) bitten. Solange Du diese Informationen nicht hast, kannst Du vermutlich tatsächlich überhaupt nichts tun, da das Finanzamt den Zahlungseingang der Rücküberweisung zunächst nicht ordnungsgemäß verbuchen könnte.
Letzteres ist das Problem des Finanzamts.
Betrag stehen lassen denn das Finanzamt kann zurückbuchen lassen und zwar 21 Tage. Wenn du dann das Geld genommen hast kannste sehen wie du es bezahlt bekommst. Einfach den Betrag stehen lassen egal was die dir sagen.
Auf keinen Fall behalten Haben deine Rückfragen im F.A. persöhnlich oder telefonisch stattgefunden ? Wenn Du das Geld loswerden willst. hebe es ab, bringe es zum Finanzamt und lass Dir den Erhalt quittieren.
Also das das Finanzamt auf Geld verzichtet wage ich zu bezweifeln.
Ich kann mir allenfalls vorstellen, dass der Betrag so geing ist, dass sich der Aufwand für die Rückbuchung nicht lohnt und das Finanzamt deshalb darauf verzichtet. Trotzdem kannst du dich nicht darauf verlassen - daher solltest du mit einer Rückbuchung rechnen. Abwarten, Tee trinken.
Wenn das Finanzamt einen Fehler gemacht hat, dann würde ich sicherlich nicht so einen Aufwand betreiben, denn etwaige Kosten müssten mir sogar erstattet werden - so ein Unfug aber nicht.