Fake aus Malaysia bestellt, Zoll?
Es handelt sich um eine DVD zu einer Serie. Ich dachte die wäre echt weil die in Malaysia legal verkauft werden. Deshalb dachte ich das passt dann schon. Erst später habe ich erfahren dass in Malaysia ein großes Piraterie Problem herrscht.
Aber das ist jetzt eher unwichtig. Es ist jedenfalls mit 1 Stück und ich habe keine Absicht es weiterverkaufen sondern wollte es für den Eigengebrauch.
Was wenn es dann abgefangen wird? Ich bin mir jetzt nicht sicher ob da überhaupt Grenzbeschlagnahmeanträge in DE vorliegen. Serie Hunter x Hunter 1999 Version. KSM Anime hat denke ich nur die Lizenz der 2011er Serien Remake.
Kann man da vorher beim Zoll anrufen und Bescheid geben das da was kommen könnte was Fake ist? Oder kann ich da nix mehr machen? Was kommt da auf mich zu?
Welche strafrechtlichen Folgen kann ich bekommen?
3 Antworten
Ich würde erst mal abwarten, was da beim Zoll überhaupt passiert.
DVDs stehen sicherlich nicht ganz oben auf der Liste, was auf Fakes/Fälschungen geprüft wird.
Wegen des Regionalcodes bei DVDs würde ich mir da eher Sorgen machen.
Du machst dir viel zu viele Gedanken - Nichts von alldem wird passieren!
Der Schwerpunkt bei der Pirateriebekämpfung liegt ganz eindeutig auf Elektronik, Bekleidung und Schuhe.
Für die DVD einer 20 Jahre alten Serie wird sich der Zoll nicht großartig interessieren.
Die Serie ist in Deitschland soweit ich weiß gar nicht lizensiert. Sondern nur das Remake
Jetzt warte doch erst mal ab. Im schlimmsten Fall könntest du noch immer bestreiten, das bestellt zu haben. Kann ja jeder gemacht haben, der deine Anschrift kennt.
Aber da wird nix passieren!
Ja ich warte jetzt ab. Ich denke es wird auch nicht jede Bestellung von Fakes entdeckt. Die meisten zwar aber nicht alle.
Halte dich dann auf dem Laufenden wenn entweder die DVD oder ein Breif ankommt. Sollte bis 30 Januar passieren weil da spätestens zugestellt werden soll
Region 0 anscheinend.
Strafrechtlich schon mal gar nicht.
Es kann passieren, dass die CD vernichtet wird. Ist aber eher unwahrscheinlich.
Was ist mit Unterlassungsklage? Wird das hier in dem Fall wahrscheinlich passieren? Kann ja schon mal mehrere 100€ kosten. Steht sowas dann später im Führungszeugnis?
Da Du mit einer CD für den Privatgebrauch kaum gegen die Markenrechte verstoßen haben kannst (auch, wenn manche Firmen das versuchen) läuft das ins Leere.
Achso. Ich dachte Unterlassingsklage bekommt man immer. Auch wenn Privatkauf etc.
Wie gesagt, das wird gerne versuche. Aber hier liegt die entsprechende Straftat nicht vor, zudem ist eine Wiederholungsgefahr eh nicht gegeben, da kein Handel beabsichtigt wird.
Eine Unterlassungserklärung kann man auch als Privatperson bekommen. Das passiert auch sehr oft und ist vollkommen rechtes. Das es da nie zur Klage kommt ist auch Unsinn. Bei einer Unterlassungserklärung ist der billigste Weg zahlen.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Darf-ich-luegen-Louis-Vuitton-Anwalt-fordert-235-wegen-Markenrechtsverletzung--f337865.html
Ja, kann man bekommen. Heißt aber nicht, dass sie zurecht erfolgt.
und ist vollkommen rechtes.
Dafür hätte ich mal gerne die entsprechenden Paragraphen für den Fall.
Das es da nie zur Klage kommt ist auch Unsinn.
Das habe ich ja nie behauptet.
In dem Link von Dir geht es übrigens gar nicht um eine Unterlassungserklärung.
Hä ich weiß jetzt nicht was ich glauben soll.
Ich habe oft gehört, dass alleine der Umstand, dass ich dem gewerblichen Verkäufer aus Malaysia für die DVD Geld gezahlt habe, schon geschäftliches Handeln belegt. Heißt dass dann mir stehen nicht nur die Unterlassungserklärung und Vernichtungskosten bevor sondern noch ein Strafverfahren bis zu 5 Jahren Gefängnis?
Nein, da ist natürlich bei einer DVD kein gewerbliches Handeln.
Kann sein dass die DVD in MY 100% legal ist. Copyrights gelten aber immer nur für das Land. Selbst wenn du dir Nike Schuhe in den USA kaufst und nach DE schicken lässt gelten die in DE als "nicht autorisiert" und können vernichtet werden.
Die Nike Namensrechte für Deutschland liegen ausschließlich bei Nike DE.
Dann kann das ja kein Plagiat sein wenn es kein Original deutsches Produkt gibt.
Es geht um die Namens- und Verwertungsrechte. Es ist irrelevant ob es das Produkt in DE gibt oder nicht.
Also die Namen der Firmen standen da nicht drauf. Das wären ja jetzt hier die Namen der Macher der Serie. Der Name der Serie selbst steht aber drauf. Und Verwertungsrecht wurde denen ich schon übergangen.
Also ich schätze wenn kontrolliert wird dann wird die DVD wohl zerstört. Aber wie ist es denn damit dass die Firma da noch Schadensersatz oder Unterlassungserklärung fordern?
Weil ich weiß wie gesagt nicht wer die Rechte an der Serie hier in DE hat weil ich eben vermute dass diese Serue nicht lizensiert wurde. Lief auch nicht im Fernsehen hier. An wen wendet sich der Zoll dann? An das japanische Animationsstudio?
Sagen wir mal es kommt zum Worst Case Szenario. Was kommt dann an Kosten auf mich zu? So ca.
Schadensersatz gäbe es nur bei gewerblichen Import, eine Unterlassungserklärung (Abmahnung) kann passieren.
Wie teuer kann so eine Erklärung werden? Was ist mit Anwaltskosten seitens des Rechteinhabers
Privat sind "ein paar 100" normal. Die Abmahngebühr SIND die Anwaltskosten. Ich hab da etwas Zweifel dass der Rechteinhaber bei einem privaten Import zugreift. Ich vermute eher dass es da keinen Grenzbeschlagnahmeantrag für gibt. Klartext: Beim Kauf sehe ich eher keine Probleme, aber VERkauf sollte man meiden.
Ist dann Namensrecht der Titel des Films oder ist das nur z. B. Animationsstudio oder Autorennamen?
Viele meinen auf anderen ähnlichen Fragen aber, dass alleine die Tatsache, dass ich einem gewerblichen Verkäufer Geld für die DVD gezahlt habe, schon für geschäftliches Handeln meinerseits spricht.
Was heißt das jetzt für mich wenn es denn so wäre? Würde ich dann auch noch strafrechtliche Konsequenzen bekommen. Man kann dafür ja bis zu 5 Jahren ins Gefängnis kommen.
Dein KAUF ist kein gewerblicher Handel. Strafrechtliche Konsequenzen sind sicher nicht erwarten.
Macht das jetzt eigentlich ein Unterschied ob die Serie in DE Lizensiert ist? Weil ich denke das ist sie nicht.
Dürfte man dann nicht einmal original Schihe aus den USA kaufen?
Aber nur in Falle des Falles. Was kann mir da passieren? Weil manche meinen da ich es für Private Zwecke, und nicht zum Weiterverkauf erstanden habe, wird das kein Problem sein und es gelten ähnliche Regeln wie bei der Einfur z. B. Nach dem Urlaub
Aber wiederum andere meinen, dass alleine die Tatsache, dass ich einem geschäftlichen Händler bezahlt habe für das Produkt, stellt schon geschäftliches Handeln dar.
Wenn letzteres zutrifft. Habe ich dann trotzdem die Zulassungserklärung und Vernichtungskosten zu tragen oder kommt auch strafrechtlich was dazu?