Fahrzeugbrief Ungültig 🙀🤷🏿‍♀️?

4 Antworten

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Nein, bekommst Du nicht.

Für den ungültigen Fahrzuegbrief ist schon ein Folgebrief bzw eine Folge-Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt worden, diese ist die derzeit gültige.

Wenn der Verkäufer die derzeit gültige Zulassungsbescheinigung Teil II nicht findet ist eine eidesstattliche Verlusterklärung des letzten Halters bei der Zulassungsstelle abzugeben. Damit kann die alte Zulassungsbescheinigung als verloren aufgeboten werden. Das aufgebot steht 6 Wochen, danach kann eine neue erstellt werden.

Die Erklärung muss der letzte Halter abgeben, ggf ist das auch nicht der, von dem Du den Wagen gekauft hast.

Du kannst also den Wagen frühestens in 6 Wochen zulassen, sofern alle Erklärungen jetzt abgegeben werden können

BsE46 
Beitragsersteller
 12.02.2019, 19:44

Hab es Heute genau so gemacht nur mir wurde gesagt das ich das Auto schon nach 2 Wochen anmelden kann

TransalpTom  15.02.2019, 22:13
@BsE46

Prima !

dann ist das neu, die Frist war früher immer 6 Wochen.

Viel Spaß mit den neuen Gebrauchten

Der Verkäufer hätte damit rechnen müssen dass Du das anschaust, oder warst Du nicht nüchtern?

Hast du denn mal die Fahrgestellnummern aus deinem ungültigen Brief und deinem erstandenen Auto verglichen? Wenn die übereinstimmen und das Auto nicht geklaut ist, sollte das doch trotzdem anzumelden sein… nur weil er dir das Auto verkauft hat, muss es ja nicht vorher auf ihn angemeldet gewesen sein…

T3Fahrer

TransalpTom  11.02.2019, 19:32

Das hast Du falsch gelesen, im Fahrzeugschein und im ungültigen Brief stehen unterschiedliche Namen. Ist auch klar, denn der aktuelle Brief liegt nicht vor.

BsE46 
Beitragsersteller
 11.02.2019, 18:29

Die Fahrgestellnummer ist die selbe

aber kann ich das Auto dann anmelden ?

T3Fahrer  11.02.2019, 18:35
@BsE46

Ich bin da jetzt nicht explizit der Fachmann für, aber ich glaube, wenn ein Fahrzeug erstmal endgültig abgemeldet wurde zum Beispiel für eine eigentlich angedachte Entsorgung wird der Brief glaube ich ungültig gestempelt. Ich denke, dass du dann einen neuen Brief einfach beantragen musst und für eine Neuanmeldung einmal eine große Abnahme beim Tüv machen lassen musst. Einen Eigentumsnachweis hast du doch in Form des Kaufvertrages. Ich würde also als erstes mal versuchen einen neuen Brief zu beantragen – da kann man dir bestimmt an der Zulassungsstelle weiterhelfen. Wenn das gelungen ist, sollte eine Abnahme beim Tüv erfolgen können, dann solltest du es zulassen können – so würde ich das sehen…

BsE46 
Beitragsersteller
 11.02.2019, 18:40
@T3Fahrer

Das Auto hat noch tüv bis 06.2020

Ich versuch es Morgen bei der Zulassungstelle

T3Fahrer  11.02.2019, 18:48
@BsE46

Du kannst ja auch vor ab einmal den Verkäufer kontaktieren, warum der Brief ungültig gestempelt ist. Ist es denn wirklich der Brief oder der Schein? Beziehungsweise Heute heißt es ja nicht mehr Brief oder Schein, sondern Teil 1 oder Teil 2 wobei ich gerade nicht auswendig weiß was jetzt dem Brief und was dem Schein entspricht… jedenfalls das, was früher der Schein war wird natürlich bei der Abmeldung entwertet. Das große, was letztlich der eigentlichen Identität des Fahrzeugs entspricht, wird normalerweise – so kenne ich das – nur bei einer so genannten endgültigen Stilllegung entwertet. Das stellt aber grundsätzlich auch kein großes Problem dar. Es dürfte dann nur etwas umständlicher sein, weil der Wagen vor Zulassung meines Wissens dann halt eine große Abnahme beim Tüv braucht, die ist wohl etwas ausführlicher als der normale TÜV Untersuchung.

Da bist Du wohl einem Betrüger ins Netz gegangen. Mit falschen Papieren wirst Du das Auto nicht anmelden können.