Fahrtenbuch bei privaten Mietwagen?
Wenn ein Unternehmer, sein privates Fahrzeug (PKW) seinem Unternehmen (GmbH & Co. KG) dauerhaft vermietet, muss dieses Unternehmen hierfür ein Fahrtenbuch führen ?
4 Antworten
Ja, geht aber auch bei vielen Finanzämtern digital. Wenn der Unternehmer gut gestellt ist mit seinem Finanzamt, einigt er sich auf einen fixen Betrag und versteuert diesen. Das erspart Papierkram, Zeit und nerven. Nur ein kleiner Tipp ;)
es kommt zu einer betriebsaufspaltung. Zu dem gibt es keinen fixen Betrag sondern die Kosten die im Mietvertrag stehen werden als EK bzw BA angesetzt
Welchen Nutzen siehst du denn in dieser Sache?
Wer sein Fahrzeug dauerhaft vermietet, ist Unternehmer. Die Umsätze aus der Vermietung zählen als Einnahme. Das heißt er wäre auch umsatzsteuerpflichtig.
Der Unternehmer müsste also ein 2. Gewerbe anmelden (Autovermietung). Das geht durchaus.
Das 1. Gewerbe wäre die GmbH & Co KG
Für mich leider nicht nachvollziehbar
Ist eh egal, kommt zu einer Betriebsaufspaltung,
da enge persönliche Verflechtung . Wenn ich mich nicht irre
Nö, der Unternehmer muss nur ie Einnahmen versteuern und darauf achten, dass die Kiste wirklich noch versichert ist.
Ggf. muss ein Gewerbe her, Autovermietung.
Wozu etwas spalten? Eine Privatperson hat also ohne Betrieb Betriebskosten?
Das ist ein steuerrechtlicher Vorgang wenn eine Vermietung an eine PersG/KapG stattfindet an der man selber beteiligt ist.
umqualifzierung in ein Gewerbe und zusätzlich entsteht eine Ust Organschsft
Und diese Spaltung verlangt wirklich ein Fahrtenbuch?
bei der vollumpfänglichen Vermietung an die Kg entfällt das FaBu. Werden jedoch privat fahren gemacht. Kann ein Fahrtenbuch verlangt werden.
da ja einmal die Vermietung zutreffend bewertet werden muss sowie die Privatnutzung. Ggf kann jedoch darauf verzichtet werden und dann die 1% methode
das Auto wird dann in ein Betrieb eingelegt. Dann könnte er das Auro gleich in den Betrieb einlegen
Allerdings ist fraglich ob das Auto eine zwingende Betriebsgrundlage ist. Und ob aus vereinfachunsgründen bzw da es nicht wesentlich abgesehen wird
Vielleicht ist der Betrieb bei den Autohändlern untendurch und bekommt keine Fahrzeuge direkt.
Eine Nutzungseinlage erscheint mir hier sinnvoller. Da du keine private Nutzung versteuern musst.
Betriebsaufspaltung