Fahrschule: Lehrerin drängt Fahrstunden auf, die ich nicht gemacht habe?

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Du hast einen Nachweis über die abgelegten Fahrstunden bekommen.
Das kannst du abgleichen mit den Stunden, die laut Rechnung angefallen sind. Wenn du das gemacht hast, müsstest du erkennen können, wodurch die Diskrepanz zustande kommt?

Wenn dieses Ergebnis dich immer noch glauben lässt, dass die Fahrschule zu viel verlangt, würde ich nur das zahlen, was laut Stundennachweis angefallen ist.

Sollte die Fahrschule der Meinung sein, dass ihre Forderung nicht vollständig beglichen wurde, muss sie klagen. Und dann natürlich auch nachweisen können, dass du nicht alle Stunden bezahlt hast.

Gab es bei euch ein Heft in dem die Fahrstunden eingetragen wurden?

Wurde dir mitgeteilt an welchen Tagen du die Fahrstunden versäumt haben sollst?

Geh nochmal in dich .. du hast sonst wirklich keine Stunde abgesagt /  versäumt? 12 Std. sind übrigens zu wenig, es wurde korrekt berechnet. Musst du für die Ausfallstunden den vollen Betrag zahlen? Hängen die AGB auf oder wurden dir ausgehändigt? Dort steht drin, ab wann eine Stunde als Ausfallstunde gewertet wird.. das kann sogar bis zu 48 Std. vor der Fahrt sein: http://www.fahrlehrerverbaende.de/sixcms/media.php/2448/AGB_Stand_2009-07-02.1939121.pdf

Lt. allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen Fahrstunden 24 Std. vorher abgesagt werden. Dann kann man noch beim Fahrlehrerverband um Unterstützung bitten, der für Dein Bundesland zuständig ist. Man kann die Aufsichtsbehörde der Fahrschule einschalten, aber nur wenn man ganz sicher ist. Dann gibt es noch die Öra. Ein persönliches Gespräch vorher ist aber erstmal der beste Weg.

Hallo. das ist zwar Ärgerlich, aber die Hiesigen Fahrschulen wollen Mind. 2 Tage vorher das man sich abmeldet, das muss  hier auch jeder bei der Anmeldung unterschreiben.

Der Fahrlehrer sagte mir wenn jemand z.B. durch Verkehrsunfall oder einer Krankheit oder sonst irgendein Ereignis kurzfristig den Termin absagt, die oft auf dem Kulanzwege bereinigt.

Bei Abbrüchen, jedoch nur welche wirklich über die  48 Std-Frist liegen.

Also deine Fahrlehrerin kann Recht haben wenn schon weitere Stunden geplant wurden.

Sonnst müsst ihr das aber vor Gericht klären Lassen.

Mit freundlichem Gruß aus dem Oldenburger Münsterland

Bley 1914