Attestpflicht, dass ich im Unterricht aufs Klo gehen darf?
Meine Lehrerin verlangt ein Attest von mir, da ich ca jede Stunde einmal aufs Klo muss, was bedeutet, dass ich eine Doppelstunde mit 90min nicht durchhalte und somit im Unterricht aufs Klo gehen muss. Nun verlangt sie ein Attest, wenn ich aufs Klo muss. Wie sieht die Rechtslage aus? Sie darf mir doch nicht verbieten aufs Klo zu gehen und was ich genau für eine Erkrankung an der Blase habe geht sie doch nichts an oder?
10 Antworten
Also in meiner Schule war es so, dass der Lehrer einem Zeit gab zwischen einer Doppelstunde auf das Klo zu gehen. Es zu verbieten oder einen Attest zu verlangen ist eigentlich ungewöhnlich. Verlangen durfte sie ihn deswegen gar nicht. Und selten ist das auch nicht so oft auf das Klo zu müssen, dass mussten fast alle Jungs in meiner Klasse. Aber wenn du echt eine Erkrankung hast, dann wäre ein Attest natürlich schon angebracht.
Wenn jemand so oft aufs Klo rennt wirkt da provokant. Es ist durchaus gerechtfertigt das die Lehrer dafür einen Nachweis verlangen das das wirklich nötig ist. Ein Attest sagt nichts darüber aus was du hast, sondern bescheinigt dir nur die Notwendigkeit häufiger Toilettengänge.
Doch ein Attest kann sie sehr wohl verlangen, wenn du immer in der Stunde raus musst. Normal ist das ja nicht und stört den Unterricht.
Ein Attest sagt nur aus, dass dir dies erlaubt werden muß. In einem Attest steht weder die Diagnose noch die Krankheit.
Lass dir so ein Dingens vom Hausarzt ausstellen (zahlst du aber selbst, keine Kassenleistung) und gib es ab und gut is
Es ging nicht um den Toilettengang im allgemeinen, sondern um den Umgang mit einem verlangten Attest.
Richtig. Und mit meinem Kommentar drücke ich aus, dass dieser nicht notwendig ist. Wenn ein Toilettengang nicht entschuldigt werden muss, dann ist dafür auch kein ärztliches Attest notwendig.
Wieso muss ich für eine Attest Ausstellung zahlen?
Weil auch ein Arzt für seine Arbeit und die Zeit, die er Dir widmet, bezahlt werden muss und die Kasse die Ausstellung eines Attestes nicht bezahlt. Wenn Du deswegen meckern willst, tu es bei Deiner Krankenkasse.
Gerne beantwortet dir das der attestausstellende Arzt. Es ist keine Kassenleistung.
Ein Toilettengang (ganz egal wie oft er statt findet) gehört zu den sogenannten Grundbedürfnissen. Die Verweigerung des Toilettenganges greift die Menschenwürde an und verstößt dadurch gegen den §1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. "Die Würde des Menschen ist unantastbar".
Wie oft du auf die Toilette gehen musst bestimmt dein Körper und kein Lehrer. Einen Attest zu verlangen ist hier milde ausgedrückt Schwachsinn. Deine schwache Blase geht den Lehrer nichts an. Ein Attest wird nur fällig, wenn du an einem Unterricht aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen kannst, was hier eindeutig nicht der Fall ist.
Wende dich am besten an die Schulleitung. Wenn das nichts bringt an deine Eltern. Sie werden dann mit dieser Lehrerin ein Hühnchen rupfen müssen.
Ich als Vater würde das garantiert tun.
Ein Toilettengang muss nicht erlaubt werden. Er darf sogar nicht verweigert werden.