Hallo, ich wohne in Thüringen und hatte meine bisherigen AG immer in Sachsen und hatt somit einen zusätzlichen Feiertag (Buß- und Bettag). Jetzt ist es jedoch so, dass mein Arbeitsgeber auch in Thüringen ist - demzufolge habe ich also keinen Buß- und Bettag mehr ;-( - Allerdings ist mein Arbeitsort in Sachsen (ständig und unveränderlich) Im Arbeitsvertrag steht aber der Sitz des Unternehmens.
Jetzt habe ich schon auf vielen Seiten gelesen, dass der Einsatzort des AN zählt. z.B.:
https://www.afa-anwalt.de/frei-am-feiertag/
Jetzt stellt sich mir aber die Frage, wenn ich doch Anspruch auf den Buß- und Bettag habe, was ist dann mit der Sonderregelung in Sachensen. Hier wird der Feiertag genutz um die Pflegeversicherung zu finanzieren. Diesen Beitrag bezahle ich nicht. Zählt demnach trotzdem Einsatzort und somit der Feiertag?