Fahrradanhänger: Doppelachse erlaubt?
Ich möchte mir einen Fahrradanhänger bauen, weil ich es extrem nervend finde, dass nur Anhänger mit einer Achse auf dem Markt sind und im Prinzip bei ungleichmäßiger Beladung unverhältnismäßig viel Last vertikal auf der Anhängerkupplung lagert, sei es nun als Druck oder Zug.
Mein Plan ist, mir einen gelenkten Doppelachs-Anhänger (gleiches Prinzip wie ein Blockwagen // Bollerwagen) zu bauen.
Nun stellt sich mir allerdings die Frage: Ist das so überhaupt erlaubt?
7 Antworten
Ja, ist erlaubt.
Die Regel mit der Doppelachse und dem daraufhin notwendigen LKw-Führerschein gilt für Kraftfahrzeuge.
Also wenn Du an einen Pkw einen Hänger mit Doppelachse hängst, brauchst Du einen Lkw-Führerschein.
An ein Fahrrad darf man alles anhängen, auch 3 solcher Wagen hintereinander, gar kein Problem.
Einzige Regel, die Verkehrssicherheit.
ganz "alles" nicht, aber wie es scheint, gibt's was die Doppelachsigkeit angeht, tatsächlich keine Vorschriften.
ses muss Straßensicher sein und max 15m lang 1m breit und 4m hoch
sorry, klugsch..modus, 12 m länge...
gibt auch die version - max 2 m.. ist aber zu vernachlässigen, hatte noch nie probleme, auch 2 anhänger dran war kein problem, wird geduldet! (mein gespann war 8 - 9 m lang)
Da es inzwischen sogar 12er-Tandems mit integrierter Bierzapfe und Tresen gibt würde es mich sehr wundern, wenn das nicht erlaubt wäre!
Kommt auf die Richtlinien an die zur Genehmigung erforderlich sind. klar so nen 12er Äppler schleicht seit Tagen bei mir in der Gegend rum :-) , bisschen Strampeln dafür nen Äppler zu kriegen ,da kann ich nicht nein sagen :)
Einachsig mit ausklappbaren Ständer ist kein Problem. Habe selbst einen sehr alten Anhänger einachsig Baujahr 1946 .Der Rahmen ist im nahezu perfekten zustand. Aufgrund seiner Größe und Zuladung bin ich sehr zufrieden damit. Hab den per zufall in einer alten Garage gefunden die abgerissen werden soll. Seit dem hab ich diese in Benutzung. vielleicht hast auch das Glück so einen auf dem Flohmarkt zu finden für deine belangen ?. 2 Achsen soweit ich weis müssen geprüft oder abgenommen werden sofern es kein Serienmodell vom Hersteller ist . Gewisse Längen & Breiten dürfen nicht überschritten werden.
Zitat aus einer WIKPEDIA:
Rechtliche Situation
In Deutschland ist noch nicht ganz geklärt, welche gesetzlichen Bestimmungen für Fahrradanhänger gelten sollen. Beispielsweise werden für Fahrradanhänger keine Leuchten vorgeschrieben, obwohl Fahrräder ohne Anhänger bei Dunkelheit beleuchtet sein müssen. Wichtig ist jedoch das „Merkblatt für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern“ (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, 6. November 1999). Dieses weist jedoch offensichtliche Mängel auf, die momentan unter anderem bei den Fahrradclubs diskutiert werden.
In Österreich sind die gesetzlichen Erfordernisse an Fahrradanhänger, sowohl für den Lasten- als auch für den Personentransport, in den §§ 5. und 7. der Fahrradverordnung geregelt. Der verkehrsrechtliche Teil über das Befahren der Radfahranlagen und der allgemeinen Fahrbahn, ist im § 68 StVO festgeschrieben.
Ein Merkblatt dazu im Internet weis ich nicht. Jedenfalls hab ich damals auch einen 2 Achser beim Tüv angegeben wurde aber nicht abgenommen ,obwohl ich alle Richtlinien eingehalten habe undauch Entsprechende Stabile Materialien verwendet hab. Wäre vielleicht mal ein Anruf beim Tüv es wert höflich und freundlich nachzufregen ob die dir Informationsmaterial für die Richtlinien zu 2 Achsen am Fahrrad geben können. Zur not können die dir das als Mail oder per Fax zusenden.
Ah okay, das wäre natürlich ne Idee. Super!
Zweiachs-Fahrradanhänger haben IMHO den Vorteil, dass man sie ggf. kaskadieren könnte, sprich: dann hab ich zwar einen bis 60kg zugelassenen Anhänger, aber ich kann zwei davon ziehen ;o)
Mit 1 MS wird man nicht sonderlich viel erreichen können gengenüber 1 PS :D . Schleichfahrten garantiere ich dir jetzt schon :D
Ja, dass ich kein Gaul bin, weiß ich ;o)
Das Ding ist, ich hab aus medizinischen Gründen 2 Jahre Fahrverbot aufgebrummt gekriegt, aber nützt ja alles nix, irgendwie muss ich ja zum Einkaufen kommen. Schornstein muss rauchen...
Ich wüsste nicht was dagegen sprechen sollte. Macht meiner Meinung nach auch durchaus Sinn einen Standsicheren Anhänger zu bauen. Vorallem, wenn man Kinder ein uns auslädt, sind die einachsigen mit angehängtem Rad schon sehr kippelig etc. Aus dem Grund verbaut mancher Hersteller ja schon ein Stützrad an der Deichsel, das wie bei einem Einachshänger ausgeklappt wird um ihn anzustützen. Ist leider konstruktionsbedingt eine blöde fummelei. Wenn du in deinen Plänen fortschreitest, schcik doch mal ein paar Bilder in die Redaktion. Würde mich interessieren, wie die Kiste aussieht! hotline(a)bike-magazin.de Grüße!
Einachsig mit Ständer ist mir klar, das ist aber nicht der Punkt. Was die Maße angeht, habe ich bereits konkrete Vorgaben und Vorstellungen.
Auch gibt es für Kinder- bzw. Personentransportanhänger durchaus Vorgaben und TÜV-Prüfkriterien. Das soll allerdings ein reiner Lastenanhänger werden.
Das besagte Merkblatt kenne ich, es ist aber lt. mehreren Suchergebnissen bei Google nur eine Empfehlung, aber keine verbindliche Regelung. :o)
Leuchten und Reflektoren sind schon vorgeschrieben, das Zeugs ist bestellt oder bereits vorhanden.
Kannst du mir die konkrete Vorschrift benennen, aufgrund der man zweiachsige Anhänger beim TÜV abnehmen lassen muss? Ich weiß es eben leider nicht :(